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Musik 16 Volksmusik und nicht-europäische Musik

16.3.2011 richtig bis zur Angabe

geändert 25.4.2011

Diese Kategorie ist eine Mischkategorie. Es ist alles ziemlich kompliziert, und ich hatte Mühe, einen bestimmten Grad von Klarheit zu gewinnen, und will den Text nun so stehen lassen, obwohl alles nicht so einfach ist und ich mich ein wenig von einem zum andern treiben lasse.

In die Kategorie 16 gehört:

16.1 Volksmusik

Hierzu gehören z.B. der Blues, d.h. die in der 2.Hälfte des 19.Jh.im Süden der USA entstandene … Musik der schwarzen Bevölkerung (Br.Enz.2006), in Europa die echten Volkslieder (Volksstücke), d.h. die Lieder (Musikstücke), bei denen der Komponist nicht bekannt ist und die von Mund zu Mund bzw. Instrument zu Instrument weitergegeben wurden. Dabei wird auch schon mal was geändert oder hinzukomponiert - es bleibt Volksmusik. Sorgfältig zu unterscheiden ist diese echte Volksmusik von der unechten, den Billigproduktionen, auf Wirkung bei Umzügen, Karnevalsveranstaltungen usw. hin produzierten, die meist nur wenig mit echter Volksmusik zu tun haben. Die Übergänge sind aber wohl fließend, die Unterschiede – wenn sie nicht allzu krass sind - oft nur schwer zu erkennen.

Es gibt auch Volksmusik, bei der aufgrund stilistischer Merkmale oder Verschriftlichung (was für Volksmusik allerdings nicht charakteristisch ist) nachgewiesen ist, dass sie aus alter Zeit stammt. Ist sie euro-mediterran, ordne ich sie dieser Zeit zu. Es kann naheliegend sein, die Werke mancher der vielen Anonymi den Volksliedern zuzuordnen allerdings dann nicht 16.1. 

16.2 Musik, die anders als die europäische ist

Hierbei ist zu unterscheiden:

16.2.1 Musik, die in erkennbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Landschaft, den Menschen und ihren Lebensformen steht, die also in vollem Sinne charakteristisch für das jeweilige Land und die jeweilige Kultur ist.

16.2.2 Musik, bei der ein solcher Zusammenhang nicht zu erkennen ist, die sich aber im Rahmen der Tradition des jeweiligen Landes bzw. der jeweiligen Kultur bewegt.

16.2.3 Musik eines Angehörigen einer nicht-europäischen Kultur, nämlich Musik, die nicht in diesem Zusammenhang und nicht in dieser Tradition steht, sich aber von der Musik anderer Kulturen unterscheidet. Das wäre ein ganz besonderer Fall eines doppelt eigenständigen Komponisten, der sich sowohl von andern Kulturen als auch von der Tradition seines eigenen Landes unterscheidet. Ich kenne keinen solchen Fall, führe ihn aber an, um zu zeigen, dass schon die Andersartigkeit gegenüber andern Kulturen genügt, um ein Musikstück der Kategorie 16.2 zuzuordnen, dass diese Andersartigkeit aber auch deutlich erkennbar sein muss. Gleich also, ob die Musik sehr kunstvoll oder schlicht ist, wenn sie sich von der Musik der Europäer und der aus Europa Ausgewanderten eindeutig unterscheidet, also von deren sog. Klassischer Musik, Unterhaltungsmusik wie Walzer, Jazz, Pop., oder von der Musik anderer Kulturen, wird sie der Kategorie 16.2 zugeordnet.

Mit andern Worten: Musik von Papua-Neuginea, das ist Musik der Papua, also jedes Komponisten, der ein Papua ist, gleich, ob er sich in den Rahmen seiner Kultur einfügt oder nicht, – aber in 16.2 kommt er nur, sofern seine Musik anders ist als die anderer Kulturen. Wer wissen will, welche Musikstücke die Papua eigenständig geschaffen haben, wird dann auch dieses Werk kennen-lernen müssen.

Ein europäischer Komponist will ja auch unter die europäischen Komponisten eingereiht (und unter ihnen erwähnt) werden, auch wenn er aus der europäischen Tradition ausbricht.

Obwohl wir Europäer die Tradition nicht-europäischer Musik so lieben, dürfen wir einen Papua nicht unter den Erwartungsdruck setzen, er müsse sich im Rahmen traditioneller Papua-Musik bewegen. Er darf aus diesem Rahmen heraus und wird dann immer noch als Papua-Komponist anerkannt, sofern sich seine Musik von der anderer Kulturen unterscheidet (17.2). Er darf selbstverständlich auch Musik europäischer Art machen und sollte dann auch die gleichen Chancen haben wie europäische Komponisten. Nur gehört er dann nicht in diese Kategorie 16.2.

Ein deutscher Komponist wäre ja auch empört, wenn man ihn drängt, typisch deutsche Musik zu schreiben. Er würde nicht einmal wissen, was das ist, und nur die europäische Musik und die bestimmte Schulen als solche erkennen. -

Ein Ethnologe würde sich dafür interessieren, welche Musik tatsächlich in einem Land gespielt oder gehört wird, auch wenn es sich um importierte handelt. Bei der importierten ist zu unterscheiden, ob auch die Aufführenden importiert oder landeseigen – indigen - sind. Aber Importware gehört nicht in 16.2 –Ausnahme sie unten..

Bei der Zuordnung zu 16.2 geht es nicht vorwiegend um ethnologische Fragen, sondern um musikalische: Welche Musik ist anders als die europäische? Wenn in einem Land eine solche andere Musik zu finden ist, dann ist das allerdings auch für Ethnologen interessant.

Für die Zurechnung zu 16.2 genügt es also nicht, dass die jeweilige Musik im jeweiligen Land bzw. in der jeweiligen Kultur gespielt oder auch komponiert ist. Andernfalls müsste ja die in Japan oft gehörte 9.Sinfonie von Beethoven der japanischen Kultur zugeordnet werden. Hier ist sehr deutlich, dass die Musik nicht japanisch, sondern Importware ist. In den meisten Fällen wird aber kaum zu klären sein, ob die Musik wirklich in der jeweiligen Kultur entstand oder irgendwann aus einer andern importiert wurde. Auch importierte Musik gehört in 17.2 – wenn sie deutlich eigenständig bearbeitet wurde und auch dann, wenn nicht nachgewiesen wurde, dass sie importiert wurde.

Die Angehörigen einer Kultur mögen stolz sein zu zeigen, dass sie es den Europäern gleichtun können, dass sie so gut sind wie diese, auf den Konzert- und Medienmärkten mit ihnen konkurrieren können. Wer auch in der Fremde das Vertraute sucht, wird sich darüber freuen, aber wer sich für nicht-europäische Musik interessiert, wird nach dem suchen, was er nicht in der europäischen Musik findet. Er wird auch nicht nach einer weiteren der vielen bereits vorhandenen Versionen suchen, sondern nach dem anderen, möglichst ganz anderen, und er findet es hoffentlich in 16.2..

In 16.2 gehören, wie nun schon oft gesagt, Musikstücke, die sich von denen anderer Kulturen unterscheiden. Z.B. gibt es vom Blues in Amerika und Europa zahlreiche unterschiedlichste Versionen. Entsteht nun etwa in Papua-Neuguinea eine Version, die im Rahmen dieser Versionen bleibt, so würde ich sie noch nicht als anders als die europäische Musik ansehen. Entsteht dort jedoch ein Blues, der aus diesem Rahmen völlig herausfällt, so würde ich ihn 16.2 zuordnen.

So denke ich, dass der Musikliebhaber, der sich außereuropäischer Musik zuwendet, nicht primär nach dem Typischen sucht, sondern einfach nach dem andern, nach dem also, was er bei der Beschäftigung mit der europäischen Musik noch nicht kennengelernt hat, gleich, ob sich diese Musik im traditionellen Rahmen der dortigen jeweiligen Musik bewegt oder ob es sich um eine traditionsloses Einzelwerk handelt.

Wer diese Musik hört, wird sich dann auch für das jeweilige Land interessieren, seine Landschaft, die Menschen und ihre Lebensformen. Findet er einen Zusammenhang, dann erkennt er, dass die Musik im vollen Sinne charakteristisch für das jeweilige Land ist. Kann er sich aber vorstellen, dass diese Musik und auch die Tradition, in der sie steht, ebenso gut in einer andern Landschaft und in einer andern Kultur hätte entstehen können, vermag er also einen solchen Zusammenhang nicht zu erkennen, so würde eine Zuordnung zu 17.2 genauso gut erfolgen. Kriterium ist einfach, dass die Musik anders ist. Ob sie wirklich charakteristisch für die jeweilige Landschaft und Kultur ist, darüber ließe sich viel diskutieren. Aber darüber muss man eigentlich auch nicht nachdenken. Musik hören und Landschaft und Menschen sehen, in der sie entstand, das ist im jedem Fall eine schöne Kombination.

16.3.2011 bis hierher richtig.

16.3 Beschaffung ric 16.3.2011

Von der Serie world network, 1-49, fehlen nur noch die Nummer 36 und 48. Weitere 10 CDs von Network vorhanden.

 

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Prof. Dr. Hans Dietrich Loewer | HD@Loewer-Muenster.de