7.3.2010. Durch Spiegel-online wurde ich darauf aufmerksam, dass es jetzt Sexual-assistent-en -innen = Sexualbegleiter = Berührerin gibt. Nach einer kurzen Recherche in Google fasse ich meine Informationen und Erwägungen so zusammen:
a. Vorbildung, Leistung, Ausschluss: Die Assistentinnen (in der Mehrzahl sind sie weiblich) sind besonders ausgebildet und verstehen viel von Massage, Kommunikation und allen Behinderungen, insbesondere Demenz, Unfähigkeit, sich sprachlich auszudrücken, Lösung von Spasmen, Inkontinenz, Amputationen. Ihre Dienstleistungen werden vor allem Behinderten angeboten bzw. solchen, die keine Sexualpartner finden. Insbesondere dienen sie denen, die nicht zur Selbst-befriedigung in der Lage sind.
In der Leistung inbegriffen ist: Beide trinken Tee, legen ihre Kleidung ganz ab, berühren einander. Der Klient wird massiert und zum Orgasmus geführt. Nicht erlaubt ist dem Kunden, die Assistentin im engeren Sinne sexuell zu erregen, geschweige zum Orgasmus zu bringen. Auch Küssen, Geschlechtsverkehr, oraler Sex sind ausgeschlossen. Es wird deutlich gemacht, dass es sich um eine mit Freude gegebene Dienstleistung, aber um keine Freundschaft handelt.
Begrenzt ist die Dienst-leistung also auf jeden Fall. Im einzelnen wird die Assistentin aber im Verlauf des jeweiligen Kontaktes sagen, was sie zulässt und was nicht.
b. Abwägung: In Hinsicht auf Sex im engeren Sinne wird eine Prostituierte mehr bieten (wenn auch nicht viel mehr, da Kontakte ohne Kondom hoffentlich nicht erfolgen) - , doch besteht hier das Problem mit der Menschenwürde. Auch müssen Prostituierte so viele Personen bedienen, dass sie ihre Tätigkeit nicht mit Freude ausüben können.
Ich denke, dass gerade Behinderte - und ebenso nicht Behinderte - lieber eine begrenzte, dafür aber gern gegebene Dienst-leistung in Anspruch nehmen als eine den Geschlechts-verkehr einbeziehende, aber widerwillig gegebene.
Es kann allerdings sehr belastend für den Kunden der Sexual-assistentin sein, wenn ihm manches verwehrt wird, was für ihn wesentlich zur Sexualität gehört. Er kann nur selbst entscheiden oder durch sein Verhalten deutlich machen, ob er eine solche Leistung will oder nicht.
Aber durch die Dienstleistung wird ja nicht ein normaler Geschlechtsverkehr ersetzt. Vielmehr wird sie denen angeboten, die keine Partner finden oder infolge ihrer Behinderung zu ihm nicht in der Lage sind.
Es gibt die erfreuliche Tendenz, behinderten Paaren im Heim die Möglichkeit zu geben, zusammenzuleben und zu heiraten. Bei Behinderten besteht aber der starke Wunsch nach Kontakten auch mit nicht-Behinderten. Ein nicht-Behinderter würde sich ja in der Regel auch lieber einen nicht Behinderten als einen Behinderten als Partner aussuchen. Hierbei könnte die Assistentin in begrenztem Maße zur Wunscherfüllung beitragen.
Ich stelle es mir als durchaus erfreulich vor, mit einer Sexual-assistentin - insbesondere wenn sie jung und schön ist -Tee zu trinken und mich dann von ihr verwöhnen zu lassen, ohne daran denken zu müssen, auch etwas für sie zu tun, oder daran, dass ich sie durch die Beziehung und deren mögliches Ende belaste. - Vielleicht tanzt die Assistentin ja auch gern und zeigt sich gern. Aber so schön das auch immer sein mag, es ist doch nur sehr dürr und unlebendig gegenüber einer gegenseitigen Liebe.
Immerhin könnten die Angebote der Assistentinnen dazu beitragen, dass die Angebote der meist unter menschen-unwürdigen Bedingungen arbeitenden Prostituierten seltener angenommen werden und vielleicht einmal ganz vom Markt verschwinden.
Zusammenfassende Abwägung: Im Vergleich zu den Leistungen der Prostituierten (und auch zur Selbstbefriedigung, insbesondere zum fehlenden sexuellen Ausleben), sind die der Sexual-assistentinnen zweifellos die weit bessere Alternative - im Vergleich zu einer auch sexuellen Freundschaft und Liebe die weit schlechtere - die zweite Wahl. Nur eben ist diese 2.Wahl weit besser als die genannte dritte (Zwangs)wahl.
c. Bezahlung: Das Problem, mit den Dienst-leistungen durch Sexual-assistentinnen scheint mir vor allem in der Bezahlung zu liegen, über deren Höhe bereits geklagt wird. Wer außer mit den Assistentinnen nichts Sexuelles treibt, wird ihre Dienste wöchentlich, wenigstens monatlich wünschen - für immer. Das sind erhebliche Dauerkosten. Die gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflege-versicherungen sollten sie tragen, doch ist diese Forderung gegenwärtig utopisch und völlig unrealistisch. So zeigen sich wieder einmal die großen Unterschiede zwischen Arm und Reich in der europäischen Gesellschaft.
d. Anschriften: Bei Google finden sich bereits 211 Ergebnisse hinsichtlich "Sexualassistentin". Einige Anschriften sind:
Sensis, Körper-Kontakt-Service, Leiterin Sandra Senger,
Email: referat.2@ifbev.de
PF 45362, 90213 Nürnberg
oder: Kuratorium für Sexualität und Behinderung
oder: pro familia. Stresemann-allee 3, 60596 Frankfurt/M
oder: pro familia, Bohlweg 19, Münster/Westf.
oder: info@sexualassistenz.ch