Recht und Rechtsbrecher
4.12.2011, ric nach einer Notiz der Münsterschen Zeitung: Der Schöpfer des Wortes "Inge-wahrs-amnahme" verdient einen großen Preis. Erst war ich nur amüsiert, aber dann interessierte mich, was sich hinter diesem Wortun-getüm verbirgt.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte darf die Polizei Störenfriede vor einem wichtigen Ereignis einsammeln, aber wenn das 5 Tage (oder mehr) vor diesem Ereignis, in diesem Fall dem G8-Gipfel in Heiligendamm, geschieht, der Gewahrsam also mehr als 5 Tage dauert, sei das - in diesem Fall - entschieden zu früh bzw. zu lange, also rechtswidrig.
Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen, § 35-38, befasst sich mit dem Gewahrsam. Ein mehr als zweitägiger Gewahrsam kann demnach nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Für den Richter gelten Grundgesetz Art.104, je nach Fall auch wohl noch andere Gesetze. Angaben über die Höchstdauer habe ich nicht gefunden. Hier scheinen nun die Europa-Richter eine Art Maßstab gesetzt zu haben, dass nämlich ein über 5 Tage dauernder Gewahrsam auch bei so wichtigen Ereignisse wie dem genannten unzulässig ist. Sie stellten allerdings nur fest, dass ein so langer Gewahrsam in diesem Fall unzulässig war. -
Zu den rechtlichen Grundlagen: Neben dem Polizeigesetz gibt es auch noch eine Polizei-gewahrsam-ordnung für das Land NRW, d.h. einen Runderlass des Innenministeriums, der aber nur Einzelheiten regelt und hinsichtlich der Dauer nichts besagt.
Polizei und Richter werden nun also sehr genau begründen müssen, dass die jeweilige Dauer des Gewahrsams erforderlich ist, dass also eine kürzere Dauer nicht möglich ist, wenn der Zweck des Gewahrsams erreicht werden soll. Andernfalls wird die Sache schnell rechtswidrig, und der in Gewahrsam Genommene kann sich erhebliches Schmerzensgeld erklagen.
Die Polizei wird ein Interesse daran haben, Störenfriede möglichst früh in Gewahsam zu nehmen, um sie mit Sicherheit zu erwischen. Ich begrüße es, dass die Europäischen Richter das Interesse der ihrer Freiheit Beraubten vertreten und damit eine Gegenposition geschaffen haben, so dass nun eine Abwägung der Dauer dringlicher wird. Es scheint mir sinnvoll zu sein, dass das nicht schlechte, aber selbstverständlich unvollkommene deutsche Rechtswesen auch einmal von außen beurteilt wird.
Die Ingewahrsamnahme soll offenbar Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verhindern, die aus einem bestimmten Anlass begangen werden sollen, also z.B. anlässlich eines bestimmten G8-Gipfeltreffens. Nach §38 ist nämlich der in Gewahrsam Genommene zu entlassen, "sobald der Grund für die Maßnahme weggefallen ist", also z.B. das Gipfeltreffen beendet ist, anlässlich dessen die Straftat oder Ordnungswidrigkeit geplant war.
Aus Polizeigesetz NRW §35 (1) Nr.2 leite ich ab,dass die Polizei bei Ingewahrsamnahme nachweisen muss, dass die "Begehung oder Fortsetzung einer Straftat oder einer Ordnungswidirigkeit von erheblicher Bedeutung für die Alllgemeinheit" unmittelbar bevorsteht. Dieser Nachweis wird in vielen Fällen möglich sein. Handelt es sich dabei um eine Straftat, kann nach dem Strafrecht verfahren werden. Handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, gilt für den Versuch der § 13 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Ein Freiheitsentzug scheint mir im letzteren Fall nicht angemessen zu sein, da es ja ein wesentliches Interesse der Person sein kann, in rechtlich zulässiger Weise anlässlich eines Gipfeltreffens ihre Überzeugung zu bekunden.
Daraus, dass die Person früher bei ähnlichen Anläsen Straftaten oder Ordnungwidrigkeiten beging, kann die Poizeitz allein nicht schließen, dass sie es wieder tut.
So scheint mit die genannte Stelle des Polizeigesetzes überflüssig zu sein und besser durch andere Gesetze versorgt zu werden.
Wohl aber kann bei einer Verurteilung der Person, bei der diese kein Unrechtsbewusstsein zu erkennen gibt oder sich gar als Überzeugungstäterin outet, geschlossen werden, dass zu erwarten ist, dass sie die Straftat bei bestimmten Anlässen wiederholen wird, und zur Auflage gemacht werden, dass sie für bestimmte Zeit Veranstaltungen bestimmter Art fernzubleiben hat, und dass sie bei nicht-Befolgung in Gewahrsam genommen weren kann. Das wäre sozusagen eine Mini-Sicherheitsverwahrung.
So also meine ich, dass §35 (1) Nr.2 des Polizeigesetzes NRW entfallen bzw. dahingehend ergänzt werden sollte, dass die Ingewahrsamnahme nur dann erfolgt, wenn das bei einer Verurteilung vorgesehen ist.
30.9.2011. American way of life. Nach einer Nachricht, die kürzlich in Spiegel online erschien, dürfte es sich etwa so zugetragen haben: Ein Mann sagt leise in einer Bar in den USA: "Ich bin so wütend, ich könnte das Pentagon in die Luft jagen." Einige Tage später setzt sich in der Bar ein freundlicher, arabisch aussehender Herr neben ihn, spendiert ihm ein teures Getränk und sagt mit tiefem Grimm: "Ich hasse den Teufel USA, ich könnte das Weiße Haus sprengen." Der Mann lächelt und sagt leise: "Ich auch." - "Dann tun Sie es doch, Allah wird Sie tausendfach belohnen." - "Aber wie denn??" - "Ich bringe Ihnen alle notwendigen Materialien und sage Ihnen genau, wie Sie es machen müssen, garantiere, dass kein Stein auf dem andern bleibt, Sie unverletzt bleiben und niemals erwischt werden." - "Klingt gut." - "Sie sind doch Ingenieur und Erfinder, können Sie uns auch helfen?" - "Ja wie denn?" - Er flüstert ihm ins Ohr: "Wir sind eine in Pakistan gegen Amerikaner kämpfende private Gruppe. Können Sie Handys zu Fernzündern umbauen?" - "Versuchen kann ich es ja mal." - Nach einigen Tagen kommt der Herr in die Wohnung des Mannes: "Wie weit sind sie mit den Handys?" - "Gucken Sie mal, schon ganz schön weit." Nun lässt der Herr große und viele Pakete in die Wohnung bringen. "Gebrauchsanweisung liegt bei." - "Aber nun ist für mich ja gar kein Platz mehr in der Wohnung!" Die Handschellen klicken ein. "Den brauchen Sie auch nicht. Sie kommen für 15 Jahre ins Gefängnis wegen Vorbereitung eines terroristischen Aktes und Versuchs der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Gruppe." - "Aber ich dachte doch ... " - "Sie dachten gar nicht. So idiotisch wie Sie hat sich bisher kaum jemand angestellt."
26.7.2010. Todesurteil nein, Sterbehilfe unter Umständen.
Nach "Hallo Münster Sonntag", 25.7.2010, werden Inhaftierte bei akuter Suizidgefährdung unbekleidet und gegebenenfalls gefesselt in einem komplett leeren und kamera-überwachten Raum untergebracht.
Als in Deutschland noch Todesurteile gefällt und vollzogen wurden, wurden Mnschen mit brutaler Gewalt zu Tode gebracht. Das hält man heute - zu Recht - für unmenschlich. Heute aber werden Menschen mit brutaler Gewalt vom Tode ferngehalten, am Leben erhalten.
Es gibt offenbar Menschen, denen das Leben in der Haft und evt. danach schlimmer erscheinen als der Tod, so dass sie den Tod vorziehen. Bei einer langjährigen Haftstrafe halte ich es für möglich und auch für erheblich wahrscheinlich, dass die Leiden die Freuden weit überwiegen, selbst dann, wenn die Person willens-stark ist und sich bemüht, das Beste aus ihrer Situation zu machen. So könnte der Tod auch bei vernünftiger Abwägung wirklich die bessere Alternative gegenüber dem Leben sein.
Wie gesagt, es ist unmenschlich, einem Menschen den Tod aufzuzwingen. Wenn das Leben aber schlimmer ist als der Tod, ist es dann nicht unmenschlich - sogar noch unmenchlicher - und brutal, ihm den Erhalt des Lebens aufzuzwingen?
Bei Galeerensträflingen verhinderte man den Freitod, da jeder eine Arbeitskraft gefordert hätte. Man behielt sich vor, die Person selbst zu töten, wenn man sie nicht mehr brauchte. Wenn man heute den Freitod von Strafgefangenen verhindert, so tut man es eigentlich nur um ihrer selbst willen. Aber warum, wenn der Tod die bessere Alternative für sie ist?
Allerdings tut man es auch wohl, um das Ansehen der Mitarbeiter der jeweiligen Anstalt und der sie tragenden Justiz zu erhalten. Aber das Leben in einer Vollzugsanstalt ist nun einmal schrecklich und leidvoll, auch wenn sie so human wie möglich geführt wird, und immer wird es viele Inhaftierte geben, die sich immer wieder den Tod wünschen und ihn, wenn möglich, auch herbeiführen. Man kann ja nicht immer alle Gefangenen unbekleidet und gefesselt in ein leere kameraüberwachte Zelle tun.
Ich meine, dass ein "gütiger Gott" dem Menschen die Möglichkeit gegeben hat, jederzeit aus dem Leben auszusteigen, wenn es für ihn allzu leidvoll wird. Aufgrund dieser Möglichkeit entsteht ein Gefühl der Beruhigung und Freiheit. Mit dem Tod enden ja alle Leiden, und so kann es herzlos sein, einen Menschen vom Tod abzuhalten.
Es sollte nicht nötig sein, sein Leben auf eine der bekannten und schrecklichen Weisen zu benden. Es sollte möglich sein, sich in eine sehr tiefe Narkose versetzen und sich dann irgendwie schnell töten zu lassen.
Allerdings darf es nicht zu unüberlegten, ich meine unbegründeten Suiziden kommen. Sich umbringen oder sich umbringen lassen darf nur, wer mit Sicherheit fast nur noch Leiden vom Leben zu erwarten hat.
So meine ich, dass eine Person, solange ihr noch wenigstens 5 Jahre Haft bevorstehen, die Wahl haben sollte zwischen Beginn bzw. Fortsetzung der Haft und Sterbehilfe auf die genannte schmerzlose Weise. Es wäre ein Zeichen von Humanität, eine solche Wahl zu ermöglichen.
Früher konnte der deutsche Kaiser und auch wohl noch der Reichspräsident zum Tode Verurteilte zu lebenslanger Haft begnadigen. Heute sollte es unter bestimmten Umständen möglich sein, dass sich der zu einer langen Haftstraße Verurteilte zur Sterbehilfe begnadigt.
Bevor allerdings die Zuständigen eine solche Sterbehilfe zulassen, müssen alle Möglichkeiten ergriffen sein, der Person zu helfen, das Leben - auch in der Vollzugsanstalt - als die bessere Alternative ansehen zu können. Insbesondere muss sicher sein, dass alles getan wird, um der Person unnötige Belastungen, insbesondere Schikanen, zu ersparen, die sie in den Tod treiben könnten.
Haben die Zuständigen aber Gründe, die Zulassung der Tötung zu verweigern, dann muss die Person, notfalls auch auf brutale Weise (siehe oben) am Leben gehalten werden.
9.2.2010. Der Staat verdient immer mit. Gemäß heutiger Münsterscher Zeitung zahlte ein Lehrer, der einer Schülerin, die offenbar in keinem Abhängigkeitsverhältnis mehr zu ihm stand, an Brust und Gesäß gefasst hatte, zehntausend Euro an die Gerichtskasse, von denen die Schülerin 750 Euro erhielt - im Verhältnis zu der Gesamtsumme relativ wenig, aber als absoluter Betrag doch ganz schön viel.
Gewiss, er hatte dort nichts zu suchen. Auch darf so etwas nicht als Unerheblichkeit abgetan werden. Eine ernsthafte Entschuldungung und die Übergabe eines "Reuegeldes" von vielleicht 100 Euro hätte ich angemessen gefunden. Aber zehntausend Euro hierfür sind ja nun wahrlich ein Weltrekord.
Nach meiner Überzeugung sind sexuelle Übergriffe nie entschuldbar, auch wenn sich das Opfer noch so provozierend verhielt. Aber in diesem Fall ist zu sagen: Wenn ein solcher Fehlgriff dem Opfer so viel einbringt, besteht die Gefahr, dass er von diesem provoziert wird.
24.1.2010. Anpassung eines Gesetzes an die Interessen einer Lobby. Es ist leider schon einen Monat oder mehr her, und ich habe den Zeitungs-ausschnitt verlegt: Ein Verwaltungsgericht erklärte den Bau eines Kraftwerkes im östlichen Ruhrgebiet für gesetzeswidrig. Darauf beschloss der Landtag von Nordrhein-Westfalen eine Änderung des Gesetzes, und dem Bau steht nichts mehr im Wege.
Selbstverständlich können Gesetze geändert werden, wenn sich das als sinnvoll erweist. Sie werden ja auch laufend geändert.
Hier aber wirkt offenbar etwas anderes: Gesetze wurden zum Schutz von Menschen und Umwelt insbesondere vor der Industrie gemacht. Damit finden Gesetzgeber und Regierung Anerkennung. Wenn nun aber zum Schutz von Menschen und Umwelt solche Gesetze befolgt werden sollen, dies aber nicht im Interesse einer Aktiengesellschaft ist, so werden sie in der Weise geändert, dass diesem Interesse nichts mehr im Wege steht. Der Schutz vor der Industrie ist also voll gewährleistet, aber nur so lange, wie die Industrie dadurch nicht eingeschränkt wird. Also wird tatsächlich überhaupt kein Schutz gewährt. Insofern ist Gesetzgebung nutzlos, ist reine show - Propaganda für die nächste Wahl.
Ein Gesetz sieht wohl immer vor, bestimmte Güter zu schützen und im Konfliktfall andere Interessen zurücktreten zu lassen. So war offenbar ein ganz normaler Fall eingetreten: Das Gesetz verlangte, Menschen und Umwelt zu schützen, und das Interesse der Kraftwerkbauer musste deswegen zurücktreten. Es bestand also - rechtlich gesehen - nicht der geringste Anlass, nicht nach dem Gesetz zu verfahren.
Offenbar sind es gerade die Umweltgesetze, die nicht ernst genommen werden. Man glaubt, sie nach Belieben ändern oder außer Kraft setzen können. Umweltschutz ist gut, aber doch nur, solange er niemanden - Einflussreichen - stört.
Ähnlich verhielt es sich mit dem durch den Bau der Umgehungsstraße zerstörten Landschaftsschutzgebiet in Münster-Wolbeck: Sowie irgendeine Straßenbaufirma einen Auftrag haben will, erfordert es auf einmal das Allgemeinwohl, dass der Schutz der für die Menschen so wichtigen Gebiete aufgehoben wird.
Aber es geht hier nicht nur um Schutz von Menschen und Umwelt, sondern auch um den des Rechtstaates. Wenn ein Gericht nach langer Arbeit die Entscheidung trifft, der Bau eines Kraftwerkes sei rechtswidrig, und dann die Gesetze so geändert werden, dass es doch gebaut werden kann, dann werden die Richter ihre Motivation verlieren und sagen: "Was sollen wir uns abmühen, wenn unsere Entscheidungen doch nicht befolgt werden, sondern - auf dem Wege der Gesetzesänderung - so entschieden wird, wie die Lobby will, die die Parteien bezahlt?"
Auch die Gesetzgeber verlieren ihre Motivation. Sie sagen:"Was sollen wir Gesetze machen, wenn es doch nicht nach ihnen geht, sondern, via Gesetzesänderung, nach dem Willen der Lobby - wenn sie nur ein Stück Knetgummi sind, das den jeweiligen Interessen der Lobby entsprechend laufend geknetet wird?"
Die Gesetze bestimmen doch, was die Lobby darf und was nicht, und es kann doch nicht sein, dass die jeweiligen Interessen der Lobbies bestimmen, welche Gesetzesänderungen erfolgen: "Wir wollen ein Kraftwerk an dieser Stelle bauen, und nun ändert mal schleunigst alle Gesetze so, dass dem nichts mehr im Wege steht!"
Dieses beliebige Umspringen mit den Gesetzen ist ein schwerer Schlag gegen unsern Rechtsstaat und erschüttert ihn.
Ich hoffe sehr, dass sich so etwas nicht wiederholt.
13.2.2009. Heute lese ich in Spiegel-Online, dass ein Afghane in Deutschland zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, da er auf Betreiben seiner Eltern seine Schwester ermordete, mit deren Lebensstil die Familie nicht einverstanden war - die sich nach afghanischen Maßstäben auch wirklich unmoralisch verhielt. Seine ausfallend-aggressive Reaktion nach der Urteils-verkündung zeigte, dass ihm das Unrechts-bewusstsein fehlte. Aus seiner Sicht war er so unglücklich, mit größtem Schmerz seine Pflicht tun zu müssen, und besteht der Dank nun darin, dass er den größten Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen muss. Er wird gewusst haben, dass sein Verhalten in Deutschland höchst strafbar ist, aber das Wertsystem seiner Familie und seiner Heimat wird für ihn den höchsten Rang gehabt haben.
Von einer in einem entsprechenden Fall direkt Beteiligten hörte ich, dass es ihr unmöglich war, einen Süditaliener davon abzubringen, zu versuchen, seine Frau zu ermorden. Auch seine Eltern ließen sich nicht überzeugen. Die Frau blieb am Leben, da es mit dem Schießen nicht funktionierte. Der Mann hatte bisher niemandem etwas zuleide getan. Mit Schießen hatte er noch nie etwas zu tun gehabt.
Ich denke: Dass die Zuziehenden wissen, was Menschenrechte sind, ist wichtiger, als das sie deutsche Verhältnisse kennen. Letzteres ist allerdings auch sehr wichtig. Man sollte den Zuziehenden einen Film mit der genannten Thematik vorspielen und sie anschließend fragen, wie sie als Richter urteilen würden. Nur der darf in Deutschland bleiben, der den Mörder zu einer hohen Strafe verurteilen würde. Bei einem solchen Test kann man leicht täuschen, aber es würde allen deutlich gemacht werden, was sie im Fall eines Ehrenmordes erwartet, und es würden wenigstens die "bekennenden potentiellen Ehrenmörder" herausgefiltert.
Leider läuft das darauf hinaus, dass Bräuche anderer Kulturen in Deutschland nur begrenzt zugelassen werden können. Menschen-rechte haben für mich einen höheren Rang als kulturelle Eigenarten - obwohl ich mich sehr für letztere interessiere und es sehr bedaure, wenn sie untergehen. Den Vorwurf, dass ich damit meine eigene Kultur über andere stelle, wie es früher die christlichen Missionare taten, muss ich mir gefallen lassen. Dann bin ich eben ein Missionar der Menschenrechte.
Ich glaube, dass es viele auf der Welt gibt, die von Menschenrechten kaum etwas gehört haben. Auch bei uns gab es sie ja vor der Französischen Revolution nicht, obwohl es sie seit Christus und auch schon seit Moses hätte geben müssen.
8.7.2008. Soeben habe ich alle 310 Fragen des Fragenkatalogs zum Einbürgerungs(=Verleihung der Staatsangehörigkeit)test gelesen, der den Fraktionen des Bundestags zugeleitet wird.
Ich habe die meisten Fragen beantworten können, auch wohl richtig, aber keineswegs alle. Ich lese regelmäßig eine gute örtliche Tageszeitung, nämlich die Münstersche Zeitung, und Die Zeit, gucke oft in die Brockhaus-Enzykopädie, das Grundgesetz und andere Gesetze. Staatsbürgerkunde gehört zu meinen besonderen Interessen.
Ich habe diese meine spezielle Bildung auch gebraucht, um die Fragen beantworten zu können.
So möchte ich sagen, dass die Fragen ein Test darauf sind, ob das Niveau des Probanden dem der oberen Schicht des deutschen Bildungsbürgertums im Hinblick auf Staatsbürgerkunde entspricht.
Manches braucht ein Einbürgerungswilliger wahrlich nicht zu wissen. Das eigenlich Wesentliche, nämlich das Verhalten bei Konflikten zwischen Werten der Herkunftskultur und dem deutschen Grundgesetz bzw. Strafrecht ("Was tun Sie, wenn nach Auffassung Ihrer Familie deren Ehre nur durch einen Mord wiederhergestellt werden kann - wenn Ihre Religion Sie verpflichtet, am Heiligen Krieg teilzunehmen") wird nicht berührt.
Fast jeder kann lernen, die Kreuzchen an der richtigen Stellen zu machen, auch wenn er die Fragen nicht versteht.
Zu empfehlen sind die Fragen den "Heiligen Kriegern" in Pakistan oder Afghanistan, die überprüfen wollen, ob eine Person das Wissen hat, das erforderlich ist, um in Deutschland erfolgreich operieren zu können. Wenn alles richtig angekreuzt ist - ob mit Verständnis oder nicht - so ist keineswegs ausgeschlossen, dass der Proband demnächst ein Attentat verübt.
Hat der Kandidat seine Kreuzchen richtig angebracht, so besagt das also gar nichts. Hat er aber zu viele Fehler gemacht, so kann es trotzdem sein, dass er ganz gut verstanden hat, was Menschen-rechte sind und dass er sie auch einhalten will, dass er also auf einfachem Niveau ein guter Deutscher werden kann.
Schlecht sind die Testfragen keinesfalls. Wer alles das weiß, was durch sie abgefragt wird, hat sicherlich bessere Chancen, sich in Deutschland zurechtfinden als derjenige, der es nicht weiß. Nur sind diese Testfragen als Einbürgerungs-sieb denkbar ungeeignet.
Das eigentlich Wichtige wäre, dass sich die Person verpflichtet, sich nach deutschem Recht zu verhalten, solange sie sich in Deutschland aufhält, auch, wenn dieses Recht im Widerspruch steht zum Recht, den Normen oder Gebräuchen ihres Herkunftslandes, der Religion, der sie angehört, oder den Weisungen der Oberen dieser Religion. Sie sollte unterschreiben, dass sie weiß, dass ihr im Falle eines Vergehens gegen deutsches Recht nach deutschem Recht der Prozess gemacht wird.
In den Tests sollten Konflikte zwischen diesen Normen dargestellt werden. Zeigt sich die Person dann nicht bereit, sich nach deutschem Recht zu verhalten, muss ihr der Aufenthalt in Deutschland verweigert werden.
- Ich bin selbst über-rascht davon, dass ich hier so viel von "deutsch" rede. Bei den Länder-spielen öden mich die vielen deutschen Fähnchen nämlich ziemlich an. -
In den Tests sollte auch abgefragt werden, ob Unterschiede verstanden sind, z.B. der zwischen Kritik und Beleidigung, zwischen zulässiger und unzulässiger Konflikt-bewältigung. Das zu wissen ist sicher wichtiger, als die Frage beantworten zu können, ob zu den Aufgaben des Wahlhelfers auch die Versendung der Wahlbenachrichtigung gehört.
Muss ein Einbügerungskandidat Hoffmann von Fallersleben ("Mairegen macht, dass man größer wird") kennen, der es bei seinem bekannten Lied erst mit der 3.Strophe schaffte, etwas halbwegs Singbares zu schreiben, obwohl immer noch ungeklärt ist, wie er auf "des Glückes Unterpfand" kam, außer, dass es sich reimte. Ich meine sogar, dass ein guter Deutscher (im Sinne der Einhaltung der Menschenrechte) sein kann, wer keine Lust hat, die Nationalhymne mitzusingen, und den nationalen Schauer nicht spürt.
Ich plädiere dafür, es auch als richtig anzuerkennen, wenn jemand meint, Goethe habe das "Lied der Deutschen" geschrieben. Es ist zu begrüßen, wenn der Einbürgerungskandidat weiß, dass alles, was sich, auf welchem Gebiet auch immer, sagen läßt, von Goethe auch bereits gesagt wurde - außer allerdings im Hinblick auf das Nationale, denn Goethes einzige Verlautbarung in dieser Hinsicht, nämlich "Von deutscher Baukunst", konnte nur entstehen, weil er nicht wusste, dass die Gotik um Paris herum entstand. Aber diese letztere Einschränkung müssen die Kandidaten nicht kennen, und so würde ich es ihnen gewiss nicht ankreiden, wenn sie meinen, es sei immer richtig, Goethe anzukreuzen.
Auch in einem Test im genannten Sinne kann der Clevere leicht täuschen, aber wenigstens wird den Bewerbern deutlich gemacht, wie wie sie sich in Deutschland zu verhalten haben.
Niemand muss in Deutschland einen Weihnachtsbaum schmücken, zu Silvester Raketen steigen lassen, sich zum Karneval kostümieren oder Oster-eier anmalen. Jeder darf seine eigene Kultur verwirklichen, sofern sie nicht gegen deutsches Recht verstößt. Der Einbürgerungswillige sollte in den Testfragen zu erkennen geben, dass er dieses sein Recht auf eigene Kultur kennt.
Assimilierung ja, aber nur soweit das deutsche Recht es fordert und die deutsche Sprache bis zu einem gewisen Grade beherrscht werden muss - so ganz schafft das ja keiner.
4.2.2009/10.2.2009. Ich bin nun mit dem Verlauf des "Falles" des Holocaust-leugners Bischof Richard Williamson zufrieden. Die Piusbruderschaft hat sich von ihm distanziert und ihn von der Leitung des Priester-seminars La Reja bei Buenos Aires entbunden (Münstersche Zeitung 10.2.2009), der Papst hat Widerruf der Holocaust-leugnung gefordert. Sehr erfreulich ist auch, dass ein einhelliger Aufschrei durch die Lande ging, niemand Williamson verteidigte und die Mehrheit der Katholiken und auch ihrer deutschen Bischöfe den Papst kritisierte. Wenn es ihnen allzu weit geht, entscheiden sie nach ihrem Gewissen und nicht nach dem Papst.
Deutlich wurde auch, dass man, wenn man kritiklos der Heiligen Schrift folgt, in Judenfeindlichkeit und in "Teufels Küche" gerät.
Williamson sagt, er habe sich bereits ein Buch bestellt, um sich über den Holocaust zu informieren. Das sollte man wahrlich anerkennen - und auch, dass er damit zugibt, nicht informiert zu sein.
Bleibt die Frage der Exkommunikation. Solange er den Holocaust leugnet, ist er offensichtlich verstockt und hat keinen Anspruch auf Aufhebung der Exkommunikation (Brockhaus Enzyklopädie 2006). Aber soll der Papst gleich mit dem Bannstrahl (a.a.O) schießen, wenn jemand etwas Abscheuliches sagt?
Aber die Frage der Exkomminikation ist für mich viel zu kompliziert. Ich müsste genau wissen, warum sie vor Jahrzehnten ausgesprochen wurde, ob die damaligen Gründe jetzt noch triftig sind und ob es inzwischen neue Gründe gibt, sie zu verhängen, z.B. antisemitische Äußerungen.
28.12.2008. " ... verurteilte ... einen ... zu 22 Monaten Haft auf Bewährung und 1500€ Geldbuße. Seine ... Mittäterin kam mit einem Jahr auf Bewährung davon. Das Paar hatte ... zwei Rumäninnen eingesperrt und zur Prostitution gezwungen." (Münstersche Zeitung 30.10.2008) Das ist doch mindestens so schlimm wie Vergewaltung. Ein solch mildes Urteil ist mir unverständlich. Es erinnert mich daran, dass in Deutschland gemäß veröffentlichter Statistiken erschreckend viele Männner die Dienstleistung der Prostitution in Anspruch nehmen und diese - da es ja eine sehr unerfreuliche und dazu noch oft mit Ausbeutung verbundene Tätigkeit ist - sehr wahrscheinlich in einem erheblichen Teil der Fälle nicht freiwillig erbracht wird. Ich fürchte, dass es zu viele gibt, die sträflich die Augen zudrücken.
17.12.2008. Staatsanwältinnen, die große Bosse anklagen: Mit gößtem Befremden habe ich vor einiger Zeit gelesen, dass Carla del Ponte, die so energisch den Kriegsverbrechern nachstellte, den Internationalen Gerichtshof verließ. Nun steht in der Münsterschen Zeitung, 17.12.2008: "Deutschlands prominenteste Strafverfolgerin reicher Steuersünder - u.a.von Zumwinkel - "gibt auf."
Vielleicht ist diese Häufung nur Zufall und hängt mit anderm zusammen als dem Frausein und/oder der Verfolgung großer Bosse. Da die Dinge aber - soweit mein Zeitunglesen reicht - nicht hinreichend erklärt sind, erhebt sich der dringende Verdacht, dass in Europa Frauen ausgetrickst werden, die Kriminelle verfolgen, die im Staatsleben Spitzenpositionen eingenommen haben.
6.12.2008 In Deutschland sind die obersten Gerichte die obersten Entscheider - aber nur, soweit wie geklagt wird, und die Klagebefugnis ist sehr begrenzt - und die Klage teuer. Im übrigen können Gesetzgeber und Verwalter den größten Unsinn machen - was sie ja auch tun - ohne dass ihnen die Richter dazwischenkommen.
Hat ein oberstes Gericht in einem Fall entschieden, müssen die Verwalter dafür sorgen, dass in allen gleichen oder ähnlichen Fällen gleich bzw. entsprechend entschieden wird. Dazu müssen die Verwalter der Urteile des höchsten Gerichtes kennen, und/oder es müssen Verwaltungsvorschriften umgestellt oder neu geschaffen werden. Das ist eine "Riesenarbeit". Offenbar umgeht sie das Bundesfinanzministerium zum Teil, indem es pro Jahr 6-8 Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, eines der höchsten Gerichte, mit einem "Nichtanwendungs-erlass" belegt.
Eigentlich wollte ich dies nur aufschreiben, weil dieses Wort so komisch ist. Aber es ist ein "Riesenproblem", wie es der Präsident des Bundesfinanzhofs in sehr milder Fornm ausdrückt (nach Münstersche Zeitung 6.12.2008).
Daneben hat das Ministerium noch weitere Wege entwickelt, das höchste Gericht auszutricksen.
Hier knirscht es offenbar im Getriebe von Justiz und Verwaltung.
Bleibt nur die Möglichkeit, dass die einzelne Privatperson die Urteile des jeweils höchsten Gerichtes kennt. Mit denen in der Hand kann sie erfolgreich vor Gericht ziehen.
5.8.2008, nach der Münsterschen Zeitung: Die Sportler sind Schlafmützen, da sie China hinsichtlich der Menschenrechte nicht genug abhandeln. Wenn sie doch Schlafmützen sind, sollten sie auf sportliche Betätigung verzichten und ruhig schlafen.
30.7.2008. Die Rettungsringe. die am Hafen von Münster angebracht sind, werden oft gestohlen (Münstersche Zeitung 30.7.2008).
Es gibt Personen, die so bösartig sind, dass ich ihren Mörder gut verstehe. Wer aber einen Rettungsring entwendet, wohl um ihn als Trophäe zu Hause aufzuhängen, der verhindert damit möglicherweise, dass das Leben von einer Person gerettet wird, von der er noch gar nicht weiß, wer sie ist. Wer also immer ins Wasser fallen mag, der Dieb hat seine Rettung behindert oder sogar verhindert. Vielleicht fällt sein ärgster Feind ins Wasser und kann nicht gerettet werden. Er hat dann dessen Tod verursacht. Viel wahrscheinlicher ist aber doch, dass jemand ins Wasser fällt, den er nicht kennt und der ihm niemals etwas Böses zugefügt hat, dass er dessen Rettung durch die Entwendung des Ringes verhindert und dessen Tod somit verursacht.
Ich finde es besonders verwerflich, durch Entwendung eines Rettungsringes zu riskieren, den Tod (oder auch einen qualvollen Überlebenskampf) eines Menschen zu verursachen, der einem selbst und andern nichts zuleide getan hat.
Zweifellos wissen die Diebe auch von dieser Verwerflichkeit, aber sie blenden dieses Wissen für einen Augenblick aus - spielen "unvernünftig".