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Medizinisches

Medikamente

23.1.2010 Hydrocortison als Spray oder Salbe zur Hautbehandlung. Die Präparate dürfen höchstens 2 Wochen lang angewendet werden. Und wann dann wieder? Keine Angaben im Beipackzettel. Also offenbar in den 3 bzw. 12 Monaten nicht, in denen das Medikamet nach Anbruch haltbar ist, d.h. man kann das Medikament wegwerfen, wenn man innerhalb von 2 Wochen einen kleinen Teil verbraucht hat. Wenn nach 2 Wochen keine Besserung eintritt, muss man auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen - und dort vielleicht viele Stunden unter Dauerhustern im Wartezimmer verbringen.

Dabei heilen doch Erkrankungen an den Finger-endgliedern wie Hautrisse nach vielleicht 3 bis 4 Wochen von selbst, und dieser Prozess wird durch Hydrocortison nach meiner Erfahrung auch kaum gefördert.

So war der kleinere Teil, den ich verbrauchte, nutzlos, und der größere Teil hätte eigentlich entsorgt werden müssen. Eine höchst überflüssige Ausgabe!

Der Beipackzettel enthält auch eine genaue Begrenzung der Symptome, bei denen Hydrocortison nützlich ist, und eine lange Liste von Erkrankungen, bei denen es nicht angewandt werden sollte. Ich habe den Eindruck, dass nicht einmal studierte Apotheker die im Kopf haben.

Folgerung: Hydrocortison sollte nur angewandt werden, wenn man genau weiß, was man hat und was man nicht hat, d.h. nur in ganz bestimmten Fällen. Andernfalls - insbesondere bei Sprödigkeit und Hautrissen - würde ich erstmal zu Glycerin oder Fettsäuren greifen - und mir damit den Ärger ersparen, gleich zum Arzt zu müssen, wenn es nicht gleich hilft, und den größten Teil des Medikamentes wegwerfen zu müssen.

Ich habe den Eindruck, dass zu vieles rezeptfrei ist und dann in den Apotheken von pharmazeutisch-technischen Assistenten allzu unkritisch verkauft wird. Andrerseits wird man sich einen Arztbesuch gern ersparen. Es hilft wohl nur, dem studierten Apotheker möglichst genau zu sagen, was einem fehlt - in den vielen Jahren, die er studiert hat, muss er ja wohl etwas gelernt haben - und sich selbst so weit wie möglich kundig zu machen.

Neue Überschrift 

12.5.2009. Auch für mein Kapitel "Medizinisches" gilt: Ich möchte zu notwendigen Veränderungen anregen, insbesondere im Bereich der Bundesrepublik Deutschland, mache aber keine Aussagen über bestimmte Personen oder Familien. Schon gar nicht übe ich über meine website Kritik an ihnen. Um Personen zutreffend darzustellen, müsste ich meine Aufmerksamkeit ganz anders orientieren, müsste ganz andere Merkmale und Zusammenhänge beachten als ich es jetzt tue. So ist es also gewiss nicht möglich, aus meinen Berichten Informationen über bestimmte Personen oder Familien zu gewinnen, und wer doch glaubt, es zu können, geht in die Irre.

Wer sich z.B. mit Demenz befasst, wird feststellen, dass die Verläufe in den verschiedenen Familien überraschend ähnlich sind. So werden beim Lesen eines Berichtes viele Betroffene oder Mitbetroffene denken, sie selbst oder eine ihnen bekannte Familie seien gemeint. Sie werden sich aber immer irren, denn es sind - von mir - niemals einzelne Personen gemeint, sondern allgemeine Verhältnisse - unter denen allerdings konkrete Menschn leiden.

Sollte jemand nicht davon abzubringen sein, meine Berichte auf bestimmte einzelne Familien zu beziehen, so muss er wissen, dass er in die Irre geht, da es, wie gesagt, keine Famlie gibt, die durch eine  meiner Berichte in ihrer individuellen Besonderheit zutreffend dargestellt wird. Ich beschränke mich auf das Allgemeine, das in vielen Familien auftritt.

Allerdings kann ich den wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen, nach denen beurteilt werden kann, wie allgemein eine Aussage ist. Ich gehe von dem aus, was ich aus den verschiedensten Quellen erfahre, und arbeite heraus, was offensichtlich mit gesellschaftlichen Verhältnissen zusammenhängt.

Ohnehin werden Menschen, die neugierig auf Intimitäten einzelner Personen sind, kaum auf den Gedanken kommen, meine website zu lesen. Sie ist in dieser Hinsicht zu unergiebig. In ihr soll Leiden zur Sprache gebracht und dazu angeregt werden, darüber nachzudenken, wie es behoben werden kann.

Selbstverständlich geht in meine Texte ein, was einzelne Personen mir berichteten, aber trotzdem können, wie gesagt, aus ihnen keine Aussagen über einzelne Personen abgeleitet werden.  

22.3.2009.
Nach meiner Erfahrung mit einem praktizierenden Kardiologen muss sich der Patient über die verordneten Medikamente kundig machen und sich sodann entscheiden, ob er das jeweilige Medikament einnehmen will oder nicht. Andernfalls kann er sich erheblich schaden. Mir schweben also 2 "Säulen" vor: Die Kompetenz des Facharztes, die ohne Zweifel in der Regel vorhanden sein wird, und für den Fall, dass dessen Urteilskraft gschwächt ist - was unwahrscheinlich, aber durchaus möglich ist, wie im Folgenden gezeigt - das sich-selbst-kundig-Machen, das bis zu gewissem Grade durchaus möglich ist. Hierzu dienen z.B. die im folgenden genannten Bücher, die Zeitschriften für Patienten, z.B."Herz Heute", "Journal Herzzentrum Münster" und die Selbsthilfegruppen.
Allerdings gehört ein gewisses Bildungsniveau dazu, um sich kundig zu machen, und auch eine gewisse Selbst-sicherheit, um ggf.von der ärztlichen Verordnung abzuweichen. Wer eins von beiden nicht hat, muss dem jeweiligen Arzt blind vertrauen - was in der Regel zu seinem Wohl sein wird.
Ich suchte einen praktizierenden Kardiologen wegen Herzbeschwerden auf. Er verschrieb mir Pentalong, einmal täglich, abends.
Es kann - laut Beipackzettel (Mai 2001) - die Fähigkeit zur Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen. Zusammen mit den andern mir verordneten Medikamenten kann die blutdruck-senkende Wirkung verstärkt werden - offenbar unberechenbar. Beim Aufstehen kann es zu Blutdruckabfall mit Schwindel- und Schwächegefühl sowie erhöhter Pulsfrequenz kommen. Das hatte ich auch gleich nach Beginn der Einnahme erlebt. Ich dachte, es gehe mit mir zu Ende. Noch weitere sehr üble mögliche Folgen sehr gefährlicher Art werden auf dem Zettel aufgeführt, z.B. Verminderung des Sauerstoffgehalts im arteriellen Blut und eine Minder-durchblutung des Herzmuskels.
Pentalong ist ein Nitrat. Nach Stiftung Warentest, Handbuch Medikamente, 2004, S.644 bewirken Nitrate, dass sich das Blut in den Venen sammelt, dass es langsamer und in geringerer Menge zum Herzen zurückfließt und das Herz weniger Blut in den Kreislauf pumpt. Das ist - so denke ich - sehr ungünstig allgemein, insbesondere für jemand, der noch durchaus leistungsfähig ist. Es kann aber bei häufigen angina-pectoris-Anfällen sinnvoll sein, wenn andere Medikamente, die ein Nitrat enthalten, nicht angewendet werden können (Langbein u.a., Bittere Pillen, 2002-2004, S.614).
Der Kardiologe teilte mir mit, meine Schmerzen kämen von Nerven der Brustwand. Demnach leide ich nicht an angina Pectoris. Auch nach meiner eignen Beobachtung waren meine Beschwerden nie so stark, dass der Ausdruck "angina pectoris" angemessen gewesen wäre.
So leide und litt ich also sicherlich nicht an Angina pectoris. Trotzdem verschrieb mir der Kardiologe ein Medikament gegen Angina pectoris (Beipackzettel) mit vielen unerwünschten Nebenwirkungen, die man nur dann in Kauf nehmen wird, wenn nichts Besseres gegen Angina pectoris hilft (Bittere Pillen S.614) und wenn man bereit ist, sein Leben sehr einzuschränken, um seine angina pectoris zu lindern.
Nach dem Beipackzettel dient Pentalong auch zur Vorbeugung der angina pectoris. Aber laut Aussage des Kardiologen nach den vielen Untersuchungen ist alles in Ordnung. Warum dann mit "schwersten Geschützen" vorbeugen? Man würde doch besser mit gesunder Lebensweise vorbeugen.
Ich habe höchstens 3 Tabletten Pentalong eingenommen und werde die restlichen 57 Tabletten, die ich eigentlich auch noch hätte einnehmen sollen, jetzt nach Ablauf des Verfallsdatums zur Apotheke zurückbringen.
Die Verschreibung von Pentalong ist heute, am 22.3.2009, nun schon 4 Jahre und 2 Monate her. In dieser Zeit habe ich so gut wie keine Herzbschwerden gehabt. Es ist also ohne Pentalong sehr gut gegangen. Ich habe dieses Medikament also offenbar wirklich nicht gebraucht.
Ferner verschrieb mir der Kardiologe Tromcardin forte, das ich eigentlich nicht hätte einnehmen sollen, da sich keine Hinweise auf Störung des Kalium-Magnesium-Gleichgewichts fanden (siehe Beipackzettel), aber doch einnahm, da der Kardiologe sagte, es wirke wie Bananen, sowie Sympal (eine morgens, eine abends), das ich ebenfalls nicht einnahm, da ich nicht zur symptomatischen Schmerzbehandlung gekommen war.   

11.2.2009. Es ist mir schon viel Unzureichendes über die gesetzlichen deutschen Krankenkassen bekannt geworden. Heute erfuhr ich von einer nahen Angehörigen eines 60jährigen Kranken, dass die Kassen im Falle der Osteoporose erst dann die - freilich teure - Behandlung übernehmen, wenn nur noch 30% der Knochen-substanz vorhanden ist. Das ist skandalös, da man sicherlich schon krank und erheblich gefährdet ist, lange bevor dieser Wert erreicht ist. Außerdem sollte es eine der wichtigsten Aufgaben der Kassen sein, einer Verschlimmerung vorzubeugen.

Wenn die Kassen sparen wollen, sollten sie die Patienten (außer die ganz Armen) im Falle relativ geringfügiger Erkrankungen selbst zahlen lassen. Für die großen, für den einzelnen unerschwinglichen Ausgaben sind sie da.

Dieser Mangel steht im Widerspruch zu dem sehr hohen Einkommen der Vorstände großer Unternehmen. Management ist eine komplizierte und strapaziöse Tätiogkeit, aber doch eine wie sehr viele andere. Auch die Tätigkeit eines Handwerksmeisters ist heute sehr kompliziert und die Tätigkeit einer Dementen-pflegerin ist sehr strapaziös. So wünsche ich mir eine einheitliche Entlohnung für alle, die in ihrem Beruf das Meisterniveau erreicht haben, d.h. volle Kompetenz. Das gilt nicht absolut, da es in bestimmten Berufen bestimmte Vergünstigung und Zulagen geben wird, aber eine erhebliche Angleichung ist erforderlich.

10.2.2009. Unerlaubter Behandlung, Sterben-Lassen und Töten. Ein italienisches oberstes Berufungsgericht entschied, die künstliche Ernährung einer seit 17 Jahren im Wachkoma liegenden Frau könne eingestellt werden. Nun soll die künstliche Ernährung und Flüssigkeits-zufuhr schrittweise verringert werden (Münstersche Zeitung 4.2.2009).

Das läuft auf Verhungern und Verdursten hinaus. Auch wenn die Frau nicht mehr bei Bewusstsein ist, ist ein solches langes Sterben schrecklich. Aber auch die jahrzehntelange künstliche Ernährung einer eigentlich ja bereits toten Person ist eine Zumutung. So bleibt nur - wenn die Betreuer sie wollen - die ganz tiefe Narkose und die schnelle Beendigung des Lebens auf chemischem, operativem oder elektrischem Wege. Auch das ist schrecklich, aber wohl die am wenigsten schreckliche der drei Möglichkeiten. Es wäre allerdings Töten anstelle von Sterbenlassen. Ich denke, es ist scheinheilig, wenn man jemand verhungern und verdursten lässt, um ihn nicht gezielt zu töten.

Letzteres allerdings müsste rechtlich zulässig sein.

Ein anderer Fall: In Magdeburg stand oder steht ein Arzt als Angeklagter vor Gericht, der auf Weisung der Betreuerin, der Mutter des Patienten, zugelassen hatte, dass das Beatmungsgerät bei ihm, bei dem fast alle Nerven-verbindungen zwischen Körper und Gehirn durchtrennt waren, nach Gabe eines Schmerz- und Beruhigungs-mittels abgeschaltet wurde. Dem Arzt, auf den die Eltern ihre letzte Hoffung gesetzt hatten, einer Koryphäe von internationalem Rang, der inzwischen seinen Arbeitsplatz verlor und den Eindruck eines gebrochenen Mannes hinterlässt,  droht eine Gefängnisstrafe von bis zu 5 Jahren (Zeit, 20.11.2008).

Ich denke, der Arzt verhielt sich richtig, und die Gesetze sollten so geändert werden, dass er sich nicht rechtswidrig verhielt. Andernfalls werden Ärzte gehindert, ihrem Gewissen zu folgen.

12.12.2008. Bei nicht allzu hohem Risiko freilassen! Es kann niemals ausgeschlossen werden, dass der Täter seine Tat wiederholt. Es darf also niemand mit dem Argument weiterhin inhaftiert werden, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass er seine Tat wiederholt. Dann nämlich könnte niemand vorzeitig aus der Haft oder aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden.

Der Täter wird bestimmte Merkmale haben, z.B. ist er männlich, hat eine bestimmte psychische Störung, hat keinen Beruf erlernt, hat eine schwere Kindheit gehabt. Aufgrund dieser Merkmale mag die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer bestimmten Straftat kommt, erhöht sein. Das ist sozusagen das persönliche Risiko. Nun wird man aber sicherlich nicht alle Menschen mit einer solchen Wahrscheinlichkeit wegschließen, sondern sie trotz ihres persönlichen Risikos frei herumlaufen lassen. So wird man eine Inhaftierung nicht fortsetzen dürfen, wenn "nur" dieses persönliche Risiko besteht, dass die Tat wiederholt wird. Anders ist es jedoch, wenn die Folgen einer Wiederholung der Tat sehr schwerwiegend wären.

Erhöht eine einmal begangene Straftat die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter es nochmals tut, oder wird sie - angesichts der unangenehmen Folgen - erniedrigt? Das wird von Fall zu Fall verschieden sein.

Für die Entscheidung, ob ein Gefangener entlassen werden kann, wird man die Wahrscheinlichkeit, dass die Tat wiederholt wird, mit der Schwere der Folgen einer solchen Wiederholung multiplizieren. Ist das Produkt nicht allzu hoch, sollte man den Täter entlassen - und der Gesellschaft ein geweisses Risiko zumuten. Die Gefahren, die der Gesellschaft drohen, sind also gegen den Schaden abzuwägen, die der Täter - und auch die Gesellschaft - durch die Inhaftierung erleidet.

Ein gewisses Risiko muss die Gesellschaft leider tragen, sogar auch, dass Taten mit schwerwiegenden Folgen wiederholt werden. Das müsste sie ja auch tragen, wenn jeder Täter für immer eingesperrt wird. Es wäre nicht einmal sicher, ob eine solche undenkbare drakonische Maßnahme das Risiko vermindern würde.

Wenn Menschen das Risiko verringern wollen, dass Straftaten begangen werden, dann werden sie sich überlegen müssen, was sie außer Inhaftierung dagegen tun können.

 

10.11.2008. Hat der Schwerhörige nicht verstanden, könnte sein Partner versuchen, das Gesagte in kürzerer Form zu wiederholen, um die Kommunikation zu erleichtern. Der Schwerhörige möchte aber die Worte genauso hören, wie sie gesagt wurden, denn die scheinbar nebensächlichen Wörter, die weggelassen wurden, geben der Botschaft ihren besonderen Charakter, ihre Eigntümlichkeit.

Die besondere Nuancierung eines Satzes kann darin bestehen, dass man einige Wörter leiser sagt, nur andeutet, sozusagen haucht. Sie geht verloren, wenn man es laut sagt, aber trotzdem sollte man es laut sagen, damit der Schwerhörige es versteht. Er wird schon merken, dass es eigentlich leise gesagt werden sollte.

Partner: "Danke, danke."

Schwerhöriger:"Wie bitte?"

Partner: "Danke."

Schwerhöriker: "Aber das waren doch 2 Wörter!"

Partner: "Danke, danke."

Nun erst hat der Schwerhörige das Besondere der Botschaft mitbekommen, dass sich der Partner nämlich ganz besonders bedanken möchte.

17.9.2008. Zu meinem kürzlich erfolgten Besuch beim Ohrenarzt:

Warum lässt der Ohrenarzt nur einzelne Wörter nachsprechen? Es kommt doch beim Hörgerät darauf an, Sätze zu verstehen, und das ist doch etwas ganz anderes, als wenn einem einzelne Wörter, jedes gut betont, vorgesprochen werden. Auch müsste der Test unter verschiedenen Bedingungen (z.B. kahle Räume, Sprechen nicht zum Hörer hin) untersucht werden. Es genügt nicht, dass die Assistentin fragt, ob das Hörgerät richtig eingestellt sei, und dann den Test nur einmal durchführt. Vielmehr muss sie ihn bei verschiedenen Einstellungen des Hörgerätes durchführen und dem Patienten dann sagen, welches die effektivste Einstellung ist.

Genügt es, das Ohr zu reinigen, indem man mit dem Finger einmal hineinbohrt, wie mir der Ohrenarzt vormachte? Ist es nicht doch sinnvoll, verhärtetes Cerumen mit einer Haarspange herauszuholen, was sich auch so wundervoll anfühlt und den Juckreiz beendet? Massage ist doch immer gut.

Wenn nicht der Apotheker, sondern der Arzt das Medikament aussucht, das genau zum Leiden des jeweiligen Patienten passt, müsste dann nicht auch der Ohrenarzt das Hörgerät aussuchen oder wenigstens eine Auswahl treffen (aufgrund von Untersuchungen von Verbraucherorganisationen), unter der der Patient wählen kann, und nicht der Akustiker, bei dem doch die Gefahr besteht, dass er sehr bald das teuerste empfiehlt?

27.7.2008. Akustiker B macht eine Freundin von mir darauf aufmerksam, dass er ihr ein Hörgerät für 800€ billiger verkauft hätte als Akustiker A. Nun gehe ich in eigener Angelegenheit zu B, dessen Kompetenz mir gerühmt wurde. Er empfiehlt mir ein Gerät und macht ein Angebot.

Akustiker C, über desen Website ich gehuscht war, ruft bei mir an und sagt, er sei billiger als die andern. Ich bitte ihn, mir ein schriftliches Preisangebot für das Hörgerät zu machen, für das ich mich bereits entschieden hatte. Er ist tatsächlich um fast 250€ billiger als B. Ich lege das Angebot von C nun dem B vor. Er geht nochmal um 250€ runter, also um 500 € gegenüber seinem ersten Angebot. Wenn es stimmt, dass auch ich bei Akustiker A 800 € mehr bezahlt hätte, so ist das im ganzen eine Ersparnis von 1300 € .

Weil es so schön lief, legte ich das Angenot von B dem C vor, doch er wollte nicht weiter runtergehen, meinte nur, dass es billigere Geräte genauso gut täten. Das hätte ich allerdings auch ausprobieren können, aber es macht einige Arbeit, bis man sich auf ein Gerät so weit eingestellt hat, dass man sich ein Urteil erlauben kann, hat keine Lust, diese Arbeit mehrmals zu leisten und lässt sich gern von den Argumenten des Akustikers überzeugen.

Leider fand ich bei der Verbraucherzentrale nichts oder nichts Neueres über Hörgeräte.

Eigentlich braucht man einen Akustiker, der nicht verkauft, sondern nur berät.

Man muss also Angebote vergleichen. Will man bei einem bestimmten Akustiker trotz des höheren Preises bleiben, so kann man mit ihm verhandeln. Man braucht keine Angst zu haben, das ist geschäftliche Gepflogenheit.

 

 

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Prof. Dr. Hans Dietrich Loewer | HD@Loewer-Muenster.de