2.3 Expertisen, die im PFB nicht berücksichtigt wurden 20.5.2008 Im folgenden führe ich 4 Expertisen an. In der 2.und 3. sprechen sich die Experten eindeutig gegen den Bau der pf OU Wolbeck aus. Von der unter 2.3.4 genannten Behörde konnte ich leider keine Stellungnahme zur pf OU erhalten, obwohl gerade diese Behörde einiges dazu sagen könnte. Die Angaben, die ich erhielt, sprechen aber gegen den Bau der pf OU.
Im ganzen ist zu sagen, dass die pf OU gegen alle mir zugänglichen Expertisen gebaut wurde. Dies ist ein BSF und EMA.
2.3.1 Umweltverträglichkeitsprüfung Die besonders wichtige Expertise ist die Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVPG (PFB S.35-50). Jeweils wird nach UVPG §11 eine zusammenfassende Darstellung gegeben. Die Befunde stammen offenbar von Experten, sind aber von der zuständigen Behörde zusammengefasst. Es folgt dann jeweils die von der Behörde nach §12 vorgenommene Bewertung, die Grundlage der Entscheidung ist. Das Muster ist immer das Gleiche: Die erheblichen Schäden treten in der zusammenfassenden Darstellung dramatisch hervor, worauf dann in der Bewertung folgt, die Auswirkungen seien mit den gesetzlichen Umweltanforderungen vereinbar. Auf die Kompensationsmaßnahmen wird sodann hingewiesen.
Der PF hat den ihm rechtlich zustehenden Spielraum überschritten, indem die schwerwiegenden Schäden ihn zur Wahl einer andern Trasse hätten veranlassen müssen.
Meine Bedenken gegen die Kompensation, insofern sie den Schaden nicht behebt, habe ich ja geäußert.
2.3.2 Vorhabendossier Das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW =mbv nrw erarbeitet eine Integrierte Gesamt-verkehrs-planung NRW = igvp, früher Landes-Verkehrs-Planung = LVP. In ihrem Rahmen erfolgen Bewertungen von Einzelvorhaben (Vorhabendossiers), so auch von der Ortsumgehung Wolbeck (2005). Hier ist die Umgehungsstraße fast genau so eingezeichnet, wie sie jetzt geplant ist.
Das Dossier enthält ein Stärken-Schwächen-Profil mit 8 Werten, die z.T.extrem in den negativen Bereich (Schwächen) gehen. Es schließt mit dem Satz ab: "Aufgrund der sich abzeichnenden Konfliktsituation im Wirkungsbereich Umwelt ist die (netz-bezogene) Suche nach (Trassen) Alternativen/Varianten / Varianten zu empfehlen."
Es ist ungeheuerlich, dass der PF das Vorhaben gegen den Rat des zuständigen Ministeriums und der zuständigen Landesanstalt für Ökologie (siehe im folgenden) "durchzieht". Es ist dem PF zugute zu halten, dass er zu entscheiden hat und sich dabei auch gegen den Rat der Experten und des Ministers entscheiden kann - auch, wenn er sonst so besorgt ist, sich nicht in die Politik einzumischen. Aber dafür muss er triftige Gründe haben, und die hat er nicht. So liegen erhebliche Mängel bei der Abwägung vor (§38 StrWG NRW).
2.3.3 Stellungnahme der Landesanstalt für Ökologie usw. "Der Konzeption ... wurde zugestimmt außer von der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, die sich für den sog.Umbauplan mit Wieder-inbetrieb-nahme der Westfälischen Landeseisenbahn aussprach (Erläuterungsbericht des PFB). Dies hätte dem Parlament rückgemeldet werden müssen, das seine Pläne entsprechend hätte ändern können - und auch jetzt noch kann.
2.3.4 Umwelt-plan Münster und Umwelt-kataster Münster Das Amt für Grünflächen und Umweltschutz der Stadt Münster erstellte einen Umwelt-plan und ein Umwelt-kataster. Im Gegensatz zum Landschafts-plan und den Bau-leit-plänen beruhen diese nicht darauf, dass ein bestimmtes Gesetz die Gemeinde zu ihrer Aufstellung verpflichtet.
Beide liefern Daten bezüglich Boden, Wasser, Luft und Klima, jeweils bezogen auf ein bestimmtes Gebiet der Stadt Münster. Der Umweltplan ist als Textband und als CD erschienen und kann im Amt eingesehen werden. Das (oder der) Umwelt-kataster ist im Internet - übrigens zusammen mit den Landschaftsplänen, die sich auf die belebte Natur beziehen. Ein Kataster ist die Aufgliederung eines Gebiets in einzelne Bereiche.
Die Daten scheinen um 1990 erhoben worden zu sein.
Das Umweltkataster ist dynamisch und zeigt z.B.die Luftbewegungen, die erforderlich sind, um die Stadt zu entlüften.
Es wäre wichtig, aufgrund der Befunde (der Daten, der Untersuchungs-ergebnisse) zu schätzen, welche Auswirkungen der Bau der OU Wolbeck auf ihre nähere und weitere Nachbarschaft, die Stadtteile Angelmodde und Wolbeck und die gesamte Stadt haben wird. Eine solche Schätzung ist mir aber nicht bekannt geworden.
Sie kann nur von einem Experten vorgenommen werden. Mit meinem Laienverstand kann ich aber sagen:
Die Werte sind in dem Bereich, in dem die Straße gebaut werden soll, im ganzen gut. Sie sollten es auch bleiben, damit Angelmodde-Dorf und Wolbeck den zwischen ihnen liegenden Entlüftungs-korridor behalten. Die Straße sollte also hier nicht gebaut werden.
Einschränkend ist zu sagen, dass die CO und die NOx Emissions-quellen durch Hausbrand/Kleingewerbe zwischen Am Angelkamp und Hiltruper Str., wohl im Zusammenhang mit dem Schulzentrum, sehr stark sind. Das durch Verkehr hervorgerufene CO ist auf der Hiltruper Str. im Westen von Wolbeck hoch. Auch aus diesem Grund sollte die Umgehungsstraße in der Trasse des PFB nicht gebaut werden, damit die Werte nicht noch höher werden.
Von dem Umweltplan liegt mir nur ein 7seitiger Ausdruck aus dem Internet vor. Die wichtigsten Ziele des Umweltplanes sind: Der Grüngürtel um das Stadtzentrum, die wichtigsten Freiraumverbindungen, Freiraum mit besonderem Ökologischen Schutzerfordernis im Osten der Stadt ...
Die versiegelten Flächen tragen zur Erwärmung bei, desgleichen der Verkehr. So wäre die pf Straße ein sehr unerwünschter Wärmestrahler und -verbreiter.
Zu den "wichtigsten Klimabereichen Münsters" wird gerechnet "die klimarelevanten Bebauungs-grenzen zwischen Wolbeck und Angelmodde".
"Die Klima-analyse Münster hatte gezeigt, dass aus klimatischer Sicht das Zusammen-wachsen der Innenstadt und der Statdtteile verhindert werden sollte, da die Ausprägung der städtischen Wärmeinsel vom Durchmesser der versiegelten Flächen abhängt."
Ich: Leider ist das Zusammenwachsen durch das Neu-bau-gebiet Twenhövenweg gefördert. Mit der pf Straße würden Wolbeck und Angelmodde vollends zusammenwachsen.
Bei meiner vollständigen Durchsicht der pf Unterlagen fand ich keinen Hinweis auf Umweltplan und -kataster. Es ist ein schwerwiegender Fehler des PFB, dass diese nicht herangezogen wurden zur Beurteilung der Veränderungen der Luft-und Wärmebewegungen im Bereich von Münster und Sendenhorst-Albersloh infolge der OU Wolbeck.
2.4 Das Trassennetz 16.5.2008 Im Bewusstsein, dass der Ortskern von Münster-Wolbeck vom Verkehr entlastet, der Verkehr von Münster in den Südosten und umgekehrt gefördert werden muss und dass der Bau einer OU Wolbeck bereits per Gesetz gefordert ist, beschreibe ich im folgenden das sog Trassen-netz, um nachzuweisen, das es eine bessere Alternative gegenüber der pf OU Wolbeck gibt und somit ein EMA und ein BSF bei der Linienbestimmung (Abwägung der Trassenwahl) vorliegt.
2.4.1 Durchzuführende Baumaßnahmen 16.5.2008 Gemäß dem Konzept der Trassenwahl sind folgende Baumaßnahmen in Münster-Südost auszuführen:
- Bau einer Straße zwischen der Straße „Am Steintor“ und der Straße „Petersheide“,
- Begradigung der Straße „Alter Postweg“ unter Einbeziehung des Verbindungsstücks zwischen „Altem Postweg“ und „Angelmodder Weg“ bzw. Angelstraße und Bau einer neuen Angelbrücke für den Alten Postweg,
- Begradigung der Homannstraße (nicht unbedingt erforderlich).
Diese Baumaßnahmen sind auf jeden Fall sinnvoll, da der Alte Postweg von Pkws rege befahren wird und die vielen scharfen Kurven lästig und gefährlich sind. Der Durchbruch zur Petersheide ist für den Südwesten von Wolbeck sinnvoll.
2.4.2 Schließung des Ortskerns von Wolbeck für den privaten Kraft-durchgangs-verkehr 16.5.2008 Einwände: E3.7
Auch wenn die pf OU Wolbeck gebaut wird, wird es vom Süden und Südwesten Wolbecks her viel Verkehr geben, der nach Nordwest oder Nordost fließt. Im Fall der Anlage des Trassennetzes wird es viele geben, welche die Ortsdurchfahrt Wolbeck vorziehen.
Eine Sperrung des Wolbecker Ortskerns für den privaten Kraft-durchgangs-verkehr ist also in jedem Fall erforderlich, wenn der Wolbecker Ortskern entlastet werden soll. Der Anliegerverkehr sollte frei bleiben.
Hierbei sollten folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
Das gesperrte Gebiet sollte möglichst groß sein, damit möglichst viele als Anlieger gelten und durch die Sperren nicht behindert werden – es sei denn, sie wollen durch es nur hindurchfahren, was sie aber nur ausnahmsweise tun werden. Als Anlieger gelten dann alle, die in dem Sperrgebiet wohnen oder ihren Arbeitsplatz haben.
Es könnte sich z.B. die Frage ergeben, ob die Alverskirchener Straße gleich westlich des Fronhofs oder bereits gleich östlich der Zufahrt zum Hof Beumer gesperrt werden soll. Letzteres ist zu bevorzugen, da das Zwischenstück von nicht-Anliegern ohnehin nicht zur Durchfahrt durch Wolbeck oder zu einer Umgehung genutzt werden könnte, sondern nur zum Besuch der Höfe Beumer, Markfort und Fronhof. Diese wären also ohnehin Anlieger und sollten dann auch in den Genuss des Anlieger-daseins kommen. Eine Sperre noch weiter östlich sollte aber nicht gesetzt werden, da dann eine Umgehung Wolbecks über die Straße Berdelheide nicht mehr möglich wäre. Das Sperrgebiet sollte also nicht so weit ausgedehnt werden, dass dadurch Umgehungsmöglichkeiten entfallen.
Nach diesem Gesichtpunkten sollten die Sperrschilder an folgenden Orten gesetzt werden:
- Münsterstraße unmittelbar südöstlich der Einmündungen des Alten Postwegs und der Everswinkeler Straße
- Grenkuhlenweg unmittelbar südlich der Everswinkeler Straße
- Telgter Straße unmittelbar südwestlich der Straße zum Hof Linnemannn
- Berdel unmittelbatr westlich der Berdelheide
- Alverskirchener Straße unmittelbar westlich der Berdelheide oder, falls die Stadt Everswinkel nicht zustimmt, an der Gemeindegrenze
- Straße „Am Steintor“ unmittelbar nördlich der Einmündung der Hiltruper Straße
- Franz-von Waldeck Str. am „Berler Kamp“
- Dirk-von- Merveldt-Str am „Berler Kamp“
- Meinhövelstr am „Berler Kamp
Diese Maßnahme ist nach StrWG NRW möglich. Es würde sich um eine Teileinziehung nach §7(1) handeln. Diese kann nach (3) verfügt werden, wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls vorliegen. Die Entlastung der Anlieger würde schwerer wiegen als die Belastung der nicht-Anlieger, denen die Durchfahrt verboten ist, die aber durch eine Umgehung – pfTrasse oder Trassennetz – gut entschädigt würden.
2.4.3 Verlauf des Trassennetzes 16.5.2008 Einwände: E2.29, E2.37ff
Zum Trassennetz rechne ich alle Straßen, die zusammengenommen eine Alternative zur Ortsdurchfahrt Wolbeck und auch zur pf OU Wolbeck darstellen.
Ich rechne mit einer Selbstregulierung des Verkehrs, d.h. wenn einer der im folgenden genannten Wege zu voll wird, weichen die Kraftfahrer auf andere der im folgenden genannten aus.
Zum Trassennetz – im weiteren Sinne - ist zunächst der Albersloher Weg zu rechnen. Seit der Linienbestimmung der pf OU Wolbeck ist er sehr gut ausgebaut und soll auch noch weiter ausgebaut werden. So stellt er für Sendenhorst, Albersloh und Angelmodde West eine sehr gute Einfahrt nach Münster dar. Sollte er zu voll sein, so sind über Homannstraße oder über „Am Schütthook“ - Vogelrohrsheide – Homannstraße der Alte Postweg und die Münsterstraße zu erreichen.
Sollte der Albersloher Weg trotz allem zu voll werden, so sollte der Landtag eine Anregung bekommen, die Landesbahn zu reaktivieren. (E2.29)
Für die Anwohner des Albersloher Weges ist es freilich nicht erfreulich, dass der Verkehr auf dieser Straße noch stärker werden wird, aber er ist und wird nun einmal für den Verkehr ausgebaut, sodass der Verkehr hier wirklich am besten aufgehoben ist (E2.42).
So rechne ich damit, dass der Albersloher Weg attraktiver sein wird als der folgende Teil des Trassennetzes, der vor allem für die Bewohner von Wolbeck Süd und Südwest sowie Alt-Angelmodde in Frage kommt (sofern diese, was gut denkbar ist, nicht auch den Albersloher Weg wählen), und deshalb nicht so intensiv befahren sein wird.
Im übrigen hat das Trassennetz (das im engeren Sinne, i.e.S.) folgenden Verlauf (von Süden her):
Am Steintor – 2 Alternativen:
- anzulegende Verbindungsstraße zur Petersheide – Petersheide – Hiltruper Str – Brandhoveweg (für den Brandhoveweg bietet sich der Twenhövenweg als Alternative) –
- weiter auf „Am Steintor“ – Am Berler Kamp – Am Angelkamp -
wieder zusammen: Angelstraße – Alter Postweg.
Bedauerlich dabei ist, dass Anwohnerstraßen dem Durchgangsverkehr ausgesetzt bzw. ihm verstärkt ausgesetzt werden. Innerhalb des Stadtgebietes – und dazu gehört ja auch Wolbeck – sind Verkehrsbelastungen jedoch – leider – normal, und jeder hat seine Last zu tragen. Ich jedenfalls ertrage lieber etwas mehr Verkehr vor meiner Haustür, als dass ich die Zerstörung meiner Umgebung durch die pf OU Wolbeck hinnehme.
Insbesondere Anwohner von Kreisstraßen müssen damit rechnen, Verkehr ausgesetzt zu sein. Die „Petersheide“ ist auf stärkeren Verkehr berechnet, wie besonders an der Kreuzung mit der Hiltruper Str. deutlich wird. Der Brandhoveweg ist sehr breit gebaut, so dass die Anwohner damit rechnen mussten, dass die Straße nicht nur als Anliegerstraße, sondern für mehr Verkehr konzipiert war. Eine gewisse Verstärkung des Verkehrs ist für die Anwohner günstiger als die pf OU-Wolbeck in ihrer unmittelbaren Nähe, die viel Verkehr anziehen wird.
So erfasst also das Trassennetz keine Straßen, die von vornherein nur als Anwohner- und nicht als Durchgangsstraßen konzipiert waren. Hiermit wird Unrecht vermieden.
2.4.4 Verschafft das Trassennetz allen Orten akzeptablen Ersatz für die Durchfahrt durch das Sperrgebiet? 16.5.2008 Einwände: E2.54
Es ist zu fragen, ob den von der Sperrung betroffenen Orten um Wolbeck herum zumindest gut erträgliche Verkehrsmöglichkeiten gegeben sind, ob also dem Durchgangsverkehr, der bisher durch das Sperrgebiet floss, akzeptable Alternativen gegeben sind. Es sind dies die folgenden Orte (a-i), wobei jeweils die zwischen diesem Ort und dem Sperrgebiet gelegenen Höfe zu berücksichtigen sind, was ich auch getan habe, und die hinter diesen Orten liegende und über sie zu erreichende Region mitgemeint ist. Die Orte, die ich schon besprochen habe, brauchen unter den folgenden Punkten nicht mehr besprochen zu werden.
a. Nach Münster-Zentrum: Von Handorf, Telgte, Alverskirchen nicht betroffen. Von Sendenhorst und Albersloh über Albersloher Weg, ersatzweise über Trassennetz i.e.S. Von Wolbeck Süd- und Südwest über Albersloher Weg oder Gremmendorf oder Trassennetz i.e.S. Von Angelmodde West über Albersloher Weg. Von Angelmodde Dorf über Gremmendorf oder Alter Postweg. Alles gut erträglich.
Der Weg von Sendenhorst zum Albersloher Weg könnte durch eine OU Albersloh verbessert werden (E2.54ff).
b. Nach Handorf: Von Telgte und Alverskirchen nicht betroffen. Von Sendenhorst und Albersloh und Wolbeck Süd- und Südwest über Trassennetz i.e.S. Von Angelmodde-West über Homannstraße und Alter Postweg.. Von Angelmodde-Dorf über Alten Postweg. Alles gut erträglich.
c. Nach Telgte. Von Alverskirchen und Sendenhorst und Albersloh aus nicht betroffen. Von Wolbeck Süd- und Südwest und Angelmodde-West und Angelmodde-Dorf aus müssen allerdings lästige Umwege gefahren werden. Es wäre daran zu denken, einer Person, die zur Arbeitsstätte fahren muss, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Zum Teil also lästig (dreimal).
d. Nach Alverskirchen. Von Sendenhorst und Albersloh nicht betroffen. Von Wolbeck Süd und Südwest und Angelmodde-West und Angelmodde-Dorf aus lästiger Umweg (dreimal).
e. Nach Sendenhorst: Von Albersloh aus nicht betroffen. Von Wolbeck-Süd und -Südwest aus über Trassennetz sehr gut erreichbar. Von Angelmodde West aus nicht betroffen. Von Angelmode-Dorf aus über Trassennetz i.e.S. gut erreichbar. Alles problemlos.
f. Nach Albersloh: Von Wolbeck-Süd und Südwest aus über Trassennetz i.e.S. sehr gut erreichbar. Von Angelmodde-West aus nicht betroffen. Von Angelmodde-Dorf aus über Albersloher Weg oder Trassennetz i.e.S. gut erreichbar. Problemlos.
g. Nach Wolbeck-Süd und –südwest: Von Angelmodde-West und Angelmodde-Dorf aus nicht betroffen. Problemlos
h. Nach Angelmodde-West: Von Angelmodde-Dorf aus nicht betroffen Problemlos.
i. Nach Angelmodde-Dorf: Bereits in den vorigen Punkten abgehandelt. Problemlos.
Lästigkeiten entstehen also nur in 6 Fällen der verschiedenen Kombinationen. Dennoch ist das Trassennetz der Zerstörung Wolbecks durch die pf OU vorzuziehen. Das Gebot der „guten Erreichbarkeit“ nach ROG §2 (2) Punkt 12 wäre hierdurch noch nicht verletzt (siehe oben).
3. Meine Einwendungen 2.5.2008 Sie sind meiner Klage in Fotokopie beigegeben. Die Seiten sind von 1-7 durchnumeriert (E1-E7).
Meine Einwendungen, die ich gegen die zuständigen staatlichen bzw. kommunalen Stellen gerichtet habe, lassen sich in 4 Aktionen aufgliedern:
3.1 Meine Einwendungen im Rahmen der Linienabstimmung und der Umweltprüfung Seite 1-3 der Einwendungen, E1 – E3
Am 11.1.1994 habe ich an den Landschafts-verband Westfalen-Lippe geschrieben; den Einlieferungs-schein besitze ich. Dies geschah im Rahmen der Gelegenheit zur Äußerung, die bis zum 14.1.1994 bestand, zu Umwelt-verträglichkeits-studie/Linienbestimmungs-verfahren (Heftchen des Landschaftsverbandes).
Das Wort „Umwelt-verträglichkeits-studie“ scheint aus den Gesetzen verschwunden zu sein. Was damals unter diesem Namen durchgeführt wurde, ist aber das, was nach dem UVPG NRW erforderlich war (Heftchen des Landschaftsverbandes). Jetzt ist nach §1 UVPG (Bund) die Rede von Umweltprüfungen, zu denen Umweltverträglichkeitsprüfungen und strategische Umweltprüfungen gehören, und deren Ergebnissen.
Der Landschaftsverband bestätigte mir mein Schreiben am 21.1.1994 und kündigte an, das Ergebnis der Bürgerbeteiligung werde nach StrWG NRW §37 in die Abwägung der Belange einbezogen. Außerdem seien Kopien meines Schreibens an die Städte Sendenhorst und Münster weitergeleitet, die bei ihren eigenen Stellungnahmen auf die vorgebrachten Bedenken eingehen sollen.
Damit endeten die Aktivitäten in dieser Angelegenheit.
3.2 Meine Einwendungen zum Flächennutzungsplan Seite 4-5 meiner Einwendungen, E4-E5
Am 21.10.1999 muss ich ein Schreiben an die Stadt Münster gerichtet haben bezüglich „Anregungen zum Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Münster“. Leider finde ich das Schreiben nicht mehr. Es wurde mir aber bestätigt (5.11.1999).
Mit Schreiben vom 30.8.2002 wurde mir mitgeteilt, der Rat der Stadt Münster sei meinen Anregungen nicht gefolgt. Von den Begründungen, die sich auch auf andere nicht befolgte Anregungen beziehen, ist für mich wichtig:
Wie unter 3.3 der Mitteilung aufgeführt, wenden sich Bürger gegen eine zu erwartende Mehrbelastung durch vermehrten Kraftverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, u.a. der Ortsdurchfahrten Angelmodde-Dorf und Gremmendorf, infolge Anbindung der geplanten OU an die Straße „Am Angelkamp“.
In der Erwiderung (Stellungnahme der Verwaltung) wird eine solche Mehrbelastung nicht bestritten, also offensichtlich in Kauf genommen. Der Straßenzug Gremmendorfer Weg / Angelmodder Weg / Angelstraße / Am Angelkamp / Am Berler Kamp sei Kreisstraße K3 und bleibe Hauptverkehrstraße. Der Verkehr zwischen dem südöstlichen Umland, dem Stadtbezirk Südost und der Innenstadt solle auch künftig auf die 3 Achsen Albersloher Weg, Wolbecker Straße und den genannten Straßenzug mit den vielen Namen verteilt werden.
Weiterhin wird in diesem Schreiben eine erneute Offenlegung des überarbeiteten Entwurfs zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2010 angekündigt.
Hingewiesen wird auf das, was nach StrWG NRW §37 (6) zu geschehen hat: Die ... bestimmte Planung ist im Flächennutungsplan, ggf. im Gebietsentwicklungsplan (=Regionalplan ) zu vermerken. Insofern wird also keine Entscheidung getroffen, d.h. Anregungen hinsichtlich der Trassenführung sind überflüssig.
Da ich nicht wusste, dass es in diesem Zusammenhang nur darüber argumentiert werden könne, ob ein gefasster Beschluss (Linienbestimmung) richtig im Flächennutzungsplan eingetragen sei, sondern glaubte, es gehe um Bau oder nicht-Bau der OU, legte ich am 19.9.2002 beim Ober-bürgermeister gegen den genannten Bescheid Widerspruch ein. Diese 2 Seiten besitze ich. Sie sind Seite 4-5 meiner Einwendungen.
Ich erhielt eine Bestätigung vom Stadtplanungsamt (1.10.2002). Nach ihr wurde mein Schreiben gewertet als Anregung im Rahmen der erneuten Offenlegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes 2010.
Am 18.9.2003 erhielt ich die Mitteilung vom Stadtplanungsamt, der Flächennutzungsplan sei beschlossen. Meiner Anregung sei nicht gefolgt. Von den Begründungen ist für meine Klage wesentlich: Die OU Wolbeck besitze die Funktion einer Straße für den überregionalen Verkehr und einer Diagonalverbindung in das südöstliche Westfalen und übernehme den Ziel- und Quellverkehr in den Raum Beckum/Lippstadt.
Mit diesem Schreiben endet die Korrespondenz zum Flächennutzungsplan.
So zutreffend meine Bedenken gegen die OU Wolbeck auch immer sein mögen, die ich dem Ober-bürgermeister gegenüber geäußert habe – es war sicherlich rechtmäßig, dass meine Einwendungen gegen den Flächennutzungsplan zurückgewiesen wurden.
§73(4) VwVfG NRW lautet jedoch: „Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist ... bei der Gemeinde Einwendungen gegen den Plan erheben.“ Mein Brief an den Oberbürgermeister war ein Widerspruch gegen den Beschluss zur Fortschreibung des Flächennutzungsplanes. Ganz offensichtlich handelte es sich aber zugleich um Einwendungen gegen den Plan der OU Wolbeck, und zwar um rechtzeitig vorgebrachte. So kann und werde ich diese Einwendungen bei meiner Klage verwerten.
3.3 Meine Einwendungen bei der PF nach StrWG NRW §39 und VwVfG §73 (4) Seite 6-7 meiner Einwendungen, E6-E7
Am 19.12.2003 habe ich 2 Seiten Einwendungen an die Bezirksregierung Münster abgeschickt. Den Einlieferungsbeleg besitze ich. Gemäß PFB 25 endete die Einwendungsfrist am 22.12.2003.
3.4 Eingabe an die übergeordnete Behörde Diese Einwendungen habe ich meiner Klage nicht beigegeben
Am 26.12.2003 schrieb ich an die Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW mit der Bitte, ihre Fach-aufsicht über den Regierungs-präsidenten in Münster in Sachen Umweltzerstörung in Münster auszuüben. Ich besitze den Einlieferungsbeleg.
Insofern war mein Schreiben nicht richtig, als Fachaufsicht zur Staatsaufsicht gehört (Creifeld). Diese ist jedoch auf die Beziehung des Staates zu Gemeinden und andern Personen des öffentlichen Rechtes beschränkt (Näheres zu diesem komplizierten Thema bei Creifeld).
Zur Begründung und zum Ergebnis meines Schrittes siehe „Möglichkeiten des Vorgehens gegen einen Planfeststellungsbeschluss bzw. Verwaltungsakt“.
Diese Eingabe kann ich bei meiner Klage allein schon deshalb nicht verwenden, da sie nicht fristgerecht abgegeben wurde.
3.5 Meine Einwendungen in Fotokopie, E1 – E7
Mit E7 Ende der Klageschrift
Mit dem vorigen Satz endet meiner Klageschrift. Den abgegebenen Exemplaren sind, wie gesagt, an dieser Stelle die Seiten E1 – E7 beigefügt, die in dieser Textmanifestation fehlen.