Titelseite, Homepage
Musik 0
Musik 1
Musik 2
Musik 3
Musik 4
Musik 5
Musik 6
Musik 7
Musik 8
Musik 9
Musik 10
Musik 11
Musik 12
Musik 13
Musik 14
Musik 14a
Musik 15
Musik 16
Musik 18
Landschaftserhaltung
Titel, Kap.1,2
Kap.3
Kap.4
Anh.1: Bg - 2.1
Anh.1: 2.2
Anh.1: 2.3-3
Anhang 2: Kontakt
Jetzt soll geschehen
Ü.Arbeitsst..u.mich
Demenz und Pflege
Sexualität
Realität
Realität2
Realität 3
Geldanlage
Neue Seite
Haushalt
Medizinisches
Partnerschaft
Menschenkunde
Sprachen
Kunst
Politik
Recht u. -sbrecher
Ethik
Religion
Wirtschaft/Finanzen
Verkehr
Sinn/Unsinnab 6.5.12
Sinn/Unsinnab 3.6.11
Sinn/Unsinnab7.2.10
Sinn/Unsinnb.23.1.10
Sinn/Unsinn b.8.08
Kontakt-Aufnahme
Website-Erstellung
Impressum
Publizistik
Service
Kontakt
Hiltrup
Hiltrup2
Klatenb.Westb.
Niehoff
Niehoff2


Besucherzähler:

Titel, Kap.1,2

 

 

18.10.2009. Im Münsterland soll unter großem Aufwand an Fläche ein texanisches Dorf aus dem 19.Jahrhundert originalgetreu aufgebaut werden. An und für sich sind solche Rekonstruktionen aus welchem Land und aus welcher Zeit auch immer interessant. Aber das Münsterland, dessen  Landschaft in höchstem Maße erhaltenswert ist, kann es sich nicht leisten, Land für die Rekonstruktion von Texas herzugeben, denn durch Bau von Straßen, Häusern und Flughäfen, durch Abbau von Gestein und auch durch sog. Kompensationsmaßnahmen ist sie schon allzu sehr verringert. So hat hier im Münsterland die Erhaltung von dessen Landschaft unbedingt Vorrang vor Errichtung eines texanischen Dorfes.-

Das Folgende ist eine Aufzeichnung im Zusammenhang mit dem Prozess, den ich gegen den Bau der Umgehungsstraße Münster-Wolbeck geführt habe. Ich muss noch wesentlich kürzen und etwas ergänzen, um herauszuarbeiten, was für künftige Prozesse wichtig sein könnte.

 

Hans Dietrich Loewer                            24.5.2008, nachm

Brandhoveweg 32, 48167 Münster

HD@Loewer-Muenster.de

Für diejenigen, die diesen Text gedruckt vor sich haben: Der folgende Text lässt sich lesen in und ausdrucken aus www.Loewer-Muenster.de

Landschaftserhaltung und Straßenbau unter den Bedingungen der Klima-, Finanz- und Energiekrise; Staat, Bürger und Gerichte am Beispiel der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (NRW, Deutschland) Wie lässt sich ein Planfeststellungs-beschluss aufheben oder ändern?

In der www.Fassung mit Möglichkeit der Eingabe von Antworten (siehe Anhang 2 und Kontakt-Aufnahme)

Inhaltsverzeichnis 21.5.2008

Landschaftserhaltung und Straßenbau unter den Bedingungen der Klima-, Finanz- und Energiekrise; Staat, Bürger und Gerichte am Beispiel der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (NRW, Deutschland) 1

Stand: 13.5.2008

Landschaftserhaltung und Straßenbau unter den Bedingungen der Klima-, Finanz- und Energiekrise; Staat, Bürger und Gerichte am Beispiel der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (NRW, Deutschland) 1

ehemaliger Titel, jetzt Untertitel: Wie lässt sich ein Planfeststellungs-beschluss aufheben oder ändern?  1

mit Anhang für Eingabe von Antworten (siehe Kontakt-Aufnahme) 1

Dieser Text kann denen Anregungen geben, die Klage eingereicht haben gegen den Planfeststellungsbeschluss "Ortsumgehung Münster-Wolbeck", und allen denen, denen ein Straßenbau droht, der unverhältnismäßig zu Naturzerstörung, Belastung von Anwohnern und Kosten ist, insbesondere in Deutschland, hier wieder insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Angesprochen sind also all, die der Zerstörung schon in den Anfängen wehren wollen.

Ich freue mich über Rückmeldungen zu diesem Text und beantworte Fragen zu seinem Thema gern. Ich habe hier einen Ordner mit den wichtigsten Gesetzes-§§ zu diesem Thema und einen andern mit Urteilen der Verwaltungs-gerichte der verschiedenen Stufen zum Thema "Planfeststellungsbeschluss UND Ortsumgehung." Außerdem habe ich meine Einwendungen zusammengesucht. Wer sich schon ein wenig kundig gemacht hat, kann gern kommen und lesen und, wenn er will, sich mit mir darüber unterhalten. Etwas weniger erwünscht sind Besuche zwischen 20 und 9 und zwischen 12 und 15 Uhr. In den letzten beiden Stunden vor Sonnenuntergang bin ich meist unterwegs.

Zu diesem Text das folgende Inhaltsverzeichnis.

Merken Sie sich das Kapitel, das Sie wünschen, gehen Sie zum Anfang zurück und klicken Sie links auf der Seite auf "Landschaftserhaltung ... " und sodann auf das/die gewünschte(n) Kapitel!

Inhaltsverzeichnis 21.5.2008

Landschaftserhaltung und Straßenbau unter den Bedingungen der Klima-, Finanz- und Energiekrise; Staat, Bürger und Gerichte am Beispiel der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (NRW, Deutschland) 1

Wie lässt sich ein Planfeststellungs-beschluss aufheben oder ändern?. 1

Inhaltsverzeichnis 15.5.2008. 1

Abkürzungen. 3

1. Voraus zu Schickendes 24.3.08. 3

2. Thema dieses Textes; Ziel meines Vorhabens und meine Vorwürfe. 4

16.3.08. 4

3. Der Ablauf eines Straßenbauvorhabens 22.3.2008. 5

 

3.1 Bund und Land NRW 22.3.2008. 5

3.1.1 Zukunftskommissionen 15.4.2008. 5

3.1.2 Raumordnung 24.4.2008. 5

3.1.3 Verkehr 6

3.1.4 Haushalt 15.4.2008. 7

3.2 Der Regionalrat und der Regionalplan 24.4.2008. 7

3.3 Die Gemeinden. 8

3.3.1 Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 5.4.2008. 8

3.3.2 Landschaftsplan 6.4.2008. 9

3.4 Landesbetrieb Straßenbau NRW und Bezirksregierung Münster 9

3.4.1 Linienabstimmung und Umweltverträglichkeitsprüfung 4.4.2008. 9

3.4.2 Planfeststellungsverfahren 22.3.2008. 11

3.4.3 Der Planfeststellungs-beschluss 22.3.2008. 12

3.4.4 Aufgabe des Vorhabens 22.3.2008. 13

4. Die Klage – eher Allgemeines. 13

4.1 Möglichkeiten des Vorgehens gegen einen Planfeststellungsbeschluss bzw. Verwaltungsakt 1.5.2008. 13

4.2 Die Pyramide von Einwänden, verletzten eigenen Rechten und besonders schwer wiegenden Fehlern 1.5.2008. 14

4.3 Enge Grenzen für Klagen 2.5.2008. 14

4.3.1 Der Kläger hat fristgerecht Einwendungen erhoben. 14

4.3.2 In seinen Rechten verletzt 15

4.3.3 Fehler 16

4.4 Sind PFB oder das Vorhaben anzugreifen? 13.4.2008. 17

4.5 Soll der PFB im ganzen oder nur in Details aufgehoben werden? 13.4.2008. 18

4.6 Abgabe der Klage: Bis wann, wie, wo? 18.5.2008. 18

4.7 Die Kosten der Klage. 19

Anhang 1: Meine Klage. 19

Klagebegründung. 21

Bitte an das Gericht bezüglich der Unvollkommenheit dieses Textes und meiner Einwendungen 20.5.2008. 21

 

Inhaltsverzeichnis. 22

0. Abkürzungen und Literaturhinweise 5.5.2008. 22

1. Ich bin durch den PFB in meinen Rechten verletzt 20.5.2008. 23

1.1 Grundtendenz meiner Klage. 23

1.2 Meine verletzten Rechte. 24

2. Klage auf Nichtigkeit 26

2.1 Zusammenfassung meiner Klage auf Nichtigkeit: Es erfolgte keine wirkliche Abwägung; der PFB berücksichtigt einseitig den Verkehr und verdeckt Rechtswidrigkeiten 13.5.2008. 26

2.2 Die Fehler im einzelnen mit Hinweisen auf meine Einwendungen. 28

BSF + EMA Nr1 Wahl der PF-Trasse statt des Trassennetzes 4.5.2008, nachm. 28

BSF + EMA Nr.2 und Verstoß gegen die guten Sitten Nr.1: Der Landschaftserhaltung wird eine zu geringe Priorität vor dem Verkehr gegeben 19.5.2008 29

BSF + EMA Nr.3 und Verstoß gegen die guten Sitten Nr 2: Dem finanziellen Gesichtspunkt wird eine zu geringe Priorität gegeben 7.5.2008. 33

BSF und EMA Nr.4-6 13.5.2008. 35

BSF und EMA Nr.4: Der PF plant die Kompensation sehr gründlich, vernachlässigt aber die Unterlassung von Beeinträchtigungen durch Wahl einer gut zu bilanzierenden Trasse. 35

BSF + EMA Nr.5: Der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Trassenwahl wird eine zu geringe Priorität vor der Aufhebung des LG gegeben. 36

BSF und EMA Nr.6. Der Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Trassenwahl wird eine zu geringe Priorität vor der Vermeidung beim Bau der gewählten Trasse gegeben. 37

BSF und EMA Nr.7: Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden 15.5.2008. 39

BSF und EMA Nr.8: Dem Schaden hätte ein stärkeres Gewicht gegeben werden müssen, da der Nutzen der kompensatorischen Maßnahmen sehr begrenzt, zum Teil sogar zweifelhaft ist 15.5.2008. 41

BSF und EMA Nr.9: Der Eingriff wird aufgrund der Kompensierbarkeit zugelassen 15.5.2008. 43

BSF und EMA Nr.10: Dem öffentlichen Personenverkehr wird bei der Trassenwahl kein Vorrang eingeräumt 43

BSF und EMA Nr.11: Den weltweiten und lokalen Änderungen, die seit der Trassenwahl erfolgten, wird nicht Rechnung getragen. 43

BSF und EMA Nr.12: Die künftige Entwicklung wird zu wenig berücksichtigt 19.5.2008 43

BSF und EMA Nr13: Die Belange der Stadt Münster werden zu wenig berücksichtigt. 43

BSF und EMA Nr.14: Die Bevölkerung und das Allgemeinwohl werden nicht genügend geschützt. 44

Fehler Nr.15. 44

2.3 Expertisen, die im PFB nicht berücksichtigt wurden 20.5.2008. 44

2.3.1 Umweltverträglichkeitsprüfung. 44

2.3.2 Vorhabendossier 44

2.3.3 Stellungnahme der Landesanstalt für Ökologie usw. 45

2.3.4 Umwelt-plan Münster und Umwelt-kataster Münster 45

2.4 Das Trassennetz. 46

2.4.1 Durchzuführende Baumaßnahmen 16.5.2008. 46

2.4.2 Schließung des Ortskerns von Wolbeck für den privaten Kraft-durchgangs-verkehr 16.5.2008. 46

2.4.3 Verlauf des Trassennetzes  16.5.2008. 47

2.4.4 Verschafft das Trassennetz allen Orten akzeptablen Ersatz für die Durchfahrt durch das Sperrgebiet? 16.5.2008. 48

3. Meine Einwendungen 2.5.2008. 49

3.1 Meine Einwendungen im Rahmen der Linienabstimmung und der Umweltprüfung. 49

3.2 Meine Einwendungen zum Flächennutzungsplan. 49

3.3 Meine Einwendungen bei der PF nach StrWG NRW §39 und VwVfG §73 (4) 50

3.4 Eingabe an die übergeordnete Behörde. 50

3.5 Meine Einwendungen in Fotokopie, E1 – E7. 51

Anhang 2 Gespräch mit den Lesern 21.5.2008. 51

  0.    Abkürzungen und Literaturhinweise 5.5.2008

Die folgende Version des Abkürzungs-verzeichnisses wird laufend auf den neuesten Stand gebracht, während das in der Klage enthaltene genau der Version entspricht, die am 20.5.2008 beim Verwaltungsgericht Münster abgegeben wurde.

 

Br.Enz.= Brockhaus Enzyklopädie 2006

Creifeld = Creifelds Rechtswörterbuch. München: C.H.Beck 2007

Model/Creifelds Statsbürger-Taschenbuch. München: C.H.Beck 2007

Mit diesen beiden Werken kann sich der juristische Laie das für ihn wichtige Grundwissen im wesentlichen erwerben.

BauGB = Baugesetzbuch, zuletzt geändert 21.12.2006

BauGBAG, NW = Baugesetzbuch Ausführungsgesetz = Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches in NRW. Unwesentlich.

BIMSchG = Bundes-Immissionsschutzgesetz = Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, zuletzt geändert 23.10.2007.

BImSchV = Verordnung zur Durchführung des BImSchG; hiervon gibt es 33. Sie sind durchnumeriert. Jede Nummer bezieht sich auf eine Art der Immission.

BNatSchG = Bundesnaturschutzgesetz = Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege, zuletzt geändert 12.12.2007. In NRW hat man sich nicht nach diesem, sondern nach dem LG zu richten !!

BSF 1: Besonders schwer wiegender Fehler, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist (Verw.VfG NRW §44); Nr.1 nach meiner Zählung.

Bund = Bundesrepublik Deutschland

BVerwG = Bundesverwaltungsgericht in Leipzig

E3.5 = Einwendungen von Loewer, Seite 3, Zeile 5

EMA = Erheblicher Mangel bei der Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange, der auf das Abwägungs-ergebnis von Einfluss gewesen ist und nicht durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden kann (VwVfG NRW § 75 (1a))

EMA 1 = EMA Nr.1 nach meiner Numerierung

GG = Grundgesetz, Bund, zuletzt geändert 28.8.2006

LEP NRW = Landesentwicklungsplan

LEPro = Gesetz zur Landesentwicklung  = Landesentwicklungsprogramm, zuletzt geändert 19.6.2007

LG = Landschaftsgesetz = Gesetz zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft, Landesrecht NRW, zuletzt geändert 19.6.2007. Es ist analog zum BNatSchG. Im  Bereich u.a. des Naturschutzes und der Landschaftspflege können die Länder ... vom Bundesrecht abweichende Regelungen treffen (Creifeld, Gesetzgebungszuständigkeit). Es ist also wichtig zu beachten, sich in NRW nach dem LG zu richten!!

LPlG = Landesplanungsgesetz NRW, vom 3.5.2005

NW oder NRW = Nordrhein-Westfalen, ein Land in Deutschland

Öffentlicher Kraftverkehr: Busse, Taxen, Blaulichtfahrzeuge

OU = Ortsumgehung  

PF = Planfeststellung, -er,

pf = planfestgestellt, -e, -en

PFB = Planfeststellungs-beschluss

PFB S.5,3 = PFB Seite 5, Zeile 3; Seitenangabe auf der jeweiligen Seite, nicht im

Inhaltsverzeichnis, das nicht stimmt. Die numerische Gliederung des PFB wird höchstens zusätzlich angegeben, da sie zweimal bei 1 beginnt.

PFV = Planfeststellungsverfahren, -s

Privater Kraftverkehr = nicht öffentlicher Kraftverkehr (siehe diesen)

StrWG NRW = Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW, zuletzt geändert 5.4.2005

Trassennetz = Die von mir in diesem Text vorgeschlagene Trassenführung

UVPG = Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung, zuletzt geändert

            23.10.2007, Bund

UVPG NW, zuletzt geändert 13.2.2007. Besagt nicht viel, verweist auf

              Bundesgesetz

VwGO = Verwaltungsgerichtsordnung, zuletzt geändert 21.12.2006

VwVfG = Verwaltungsverfahrensgesetz für den Bund, in NRW jedoch nicht anzuwenden!!

VwVfG NRW = Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW, zuletzt geändert 3.5.2005


1. Voraus zu Schickendes 24.3.08

Umgang mit einem veränderlichen Text wie diesem: Steht ein Datum hinter einer Überschrift, dann habe ich an diesem Tag alles mir Mögliche getan, um alles unter dieser Überschrift Stehende in eine für den Leser optimale Fassung zu bringen, und habe nicht mehr vor, etwas daran zu ändern. Verbessere ich sodann trotzdem Wesentliches, setze ich statt des alten jeweils ein neues Datum ein.

Steht kein Datum hinter der Überschrift, dann ist das unter ihr Stehende noch nicht fertig, aber wahrscheinlich doch schon nützlich für den Leser. 

Am besten notieren Sie sich also das Datum, zu dem Sie meinen Text oder bestimmte Teile von ihm gelesen haben. Gehen Sie dann neu auf meine www.Seite oder haben Sie einen neuen Ausdruck von mir erhalten, können Sie dann schnell erkennen, was für Sie neu ist.

Sie könnn dann auch sehen, ob ich Ihrer Anregung gefolgt bin. Die Veränderung meines Textes ist dann die Antwort auf Ihre Anregung - mehr ist aus Zeitgründen oft nicht möglich.

Meine Kompetenzen: Ich habe nicht Jura studiert. Das hat sicher Nachteile, aber den Vorteil, dass ich die Dinge mit dem Verständnis eines Normalbürgers angehe.

Unter großem Zeitaufwand und mit viel Mühe habe ich die Gesetze in ihrer neuesten Fassung (Internet, insbesondere www.online-rechtsbibliothek.de) und alle Teile des ausgelegten Planfeststellungs-beschlusses studiert. Ich habe diesen meinen Text sorgfältig kontrolliert (soweit die Überschriften Daten haben, siehe oben), kann aber keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Auch führe ich keine Rechtsberatung durch. Meine Arbeit ist aber allein schon deswegen nützlich, da ich in den Gelben Seiten für Münster, Warendorf  unter „Rechtsanwälte“, „Rubriken“, keine fand, die im Zusammenhang mit Umwelt-recht steht.

Einzelnes zu meiner Schreibweise (Herr Loewer, Ihr Stiiiiil!): Ärgern Sie sich nicht, wenn Sie einen Begriff nicht sofort verstehen! Ich erkläre ihn – hoffentlich - später in diesem Text. Dadurch wird die Übersichtlichkeit letztlich erhöht.

Wo unklar sein könnte, wo ich referiere bzw. die Dinge mit eigenen Worten zusammenfasse und wo ich meine eigen Meinung äußere, setze ich vor letzterer das Wort „ich“.

Das sog.Maskulinum - wie auch immer es zustandegekommen sein mag - ist für mich geschlechtsneutral. Sollte ich irgendwann nur Männer meinen, bringe ich das in besonderer Weise unmissverständlich zum Ausdruck.


2. Thema dieses Textes; Ziel meines Vorhabens und meine Vorwürfe 16.3.08

Thema des folgenden Textes ist der Planfeststellungs-beschluss für den Neubau der Landesstraße 585n als Ortsumgehung Münster-Wolbeck vom 6.2.2008. Münster liegt in Nordrhein-Westfalen, dieses in Deutschland.
Darüber hinaus ist mein Thema die Möglichkeit von Bürgern zur Einwirkung auf den Erlass von Verwaltungsakten. Dies ist ein Weg der Einwirkung auf Gemeinwesen - neben dem Petitionsrecht (Art.17GG), dem Recht, zu wählen und sich zur Wahl zu stellen, der Möglichkeit, mitzuwirken in politischen Parteien, bei Bürger-begehren, -entscheiden und -versammlungen, im Rahmen einer Bürgerinitiative oder Lobby, sich um ein Amt im Staats- bzw. Kommunal-dienst zu bewerben, sich als Sachverständiger bzw. Berater zu betätigen.
Politiker und Beamte verdienen Vertrauen, auch wenn in letzter Zeit einige das Vertrauen verspielt haben. Unabhängig davon, wie viel Vertrauen sie verdienen, ist es wichtig, dass der einzelne für das Gemeinwesen Verantwortung übernimmt und nicht glaubt, es nütze ja alles doch nichts.
Mein Ziel bezüglich der Ortsumgehung Wolbeck ist es, daran mitzuwirken, dass ein Ausgleich gefunden wird zwischen folgenden Einzelzielen:
1. Berücksichtigung des Bedürfnisses nach geradliniger und rascher Verbindung zwischen bestimmten Orten.
2. Entlastung des Ortskerns Münster-Wolbeck vom Individual-Kraftverkehr.
3. Minimierung der Belastung von Menschen durch eine Verkehrsführung, die eine Alternative zur Fahrt durch den Ortskern von Wolbeck darstellt.
4. Minimierung von Naturzerstörung.
5. Motivierung zur Nutzung des öffentlichen Kraftverkehrs (viele Personen pro Fahrzeug) und zur Einschränkung des individuellen (wenige Personen pro Fahrzeug) auf das notwendige Maß.
Mein Vorwurf geht dahin, dass im Planfeststellungsbeschluss der 1. Punkt voll und ganz, der 2. nur unvollständig berücksichtigt wurde, während der 3. und 4. nur soweit bearbeitet wurden, dass der Schein der Rechtmäßigkeit entsteht, dass sie aber tatsächlich  gröbstens vernachlässigt werden. Der 5.wurde nur andeutungsweise berücksichtigt.

Top
Prof. Dr. Hans Dietrich Loewer | HD@Loewer-Muenster.de